Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 24/2025

Europaratskonvention: Deutschland bekennt sich zum Schutz des Anwaltsberufs

Die Bundesregierung hat am 19.11.2025 beschlossen, der neuen Konvention des Europarats zum Schutz des Anwaltsberufs beizutreten. Das Abkommen soll Ende Januar 2026 unterzeichnet werden. Die BRAK, die sich seit Langem für dieses Abkommen engagiert, begrüßt den Schritt nachdrücklich. Es bekräftigt die zentrale Bedeutung der Anwaltschaft für die Rechtsstaatlichkeit völkerrechtlich und sichert den Zugang zum Recht effektiv ab.

26.11.2025Newsletter

Erstes völkerrechtliches Schutzabkommen für den Anwaltsberuf

Die Konvention wurde im Europarat, einer Organisation von 46 Vertragsstaaten, die sich für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einsetzt, ausgearbeitet. Sie ist das erste völkerrechtlich verbindliche Abkommen zum Schutz der Anwaltschaft. Sie dient als Reaktion auf zunehmende Angriffe und staatliche Repressalien gegen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte weltweit. Das Übereinkommen verfolgt das zentrale Ziel, die anwaltliche Berufsausübung gegen Angriffe abzusichern und damit indirekt den Zugang zum Recht für jedermann zu gewährleisten.

Es wurde am 12.3.2025 vom Ministerkomitee des Europarats angenommen und am 13. und 14.5.2025 zur Zeichnung aufgelegt. Bereits 23 Staaten, darunter Frankreich, Italien, das Vereinigte Königreich und Polen haben das Übereinkommen unterzeichnet. Zuletzt zeichneten Zypern und Tschechien am 14. November 2025.

Die neuen völkerrechtlichen Schutzverpflichtungen

Nach Inkrafttreten – welches nach der Ratifizierung durch acht Länder, darunter mindestens sechs Europaratsstaaten, erfolgt – verpflichtet die Konvention die Vertragsstaaten zu umfassenden Schutzmaßnahmen. Die wichtigsten Bestimmungen umfassen:

  • Schutz vor Eingriffen und Gewalt: Die Staaten müssen wirksame Vorkehrungen treffen, um Anwälte vor körperlichen Angriffen, Drohungen, Belästigungen, Einschüchterungen und unzulässigen Eingriffen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit zu schützen.
  • Vertraulichkeit der Kommunikation: Der Schutz der vertraulichen Kommunikation mit der Mandantschaft wird als essentieller Pfeiler der Rechtsverteidigung hervorgehoben.
  • Stärkung der Selbstverwaltung: Die Bedeutung und Unabhängigkeit der anwaltlichen Selbstverwaltung wird durch die Konvention gestärkt und garantiert.
  • Pflicht zur effektiven Untersuchung: Die Vertragsstaaten müssen im Falle von Bedrohungen oder Angriffen, die eine Straftat darstellen, wirksame strafrechtliche Untersuchungen durchführen.

BRAK: Langjähriges Engagement

Die BRAK hat sich seit vielen Jahren in enger Zusammenarbeit mit dem Rat der europäischen Anwaltschaften (CCBE) für die Realisierung der Konvention eingesetzt. Der CCBE ist die Vertretungsorganisation für rund eine Million europäische Anwältinnen und Anwälte und vereint nationale Anwaltskammern aus 31 europäischen Ländern. Die nun erfolgte Entscheidung der Bundesregierung ist die Bestätigung der langjährigen Überzeugungsarbeit.

Die BRAK setzt sich weiterhin mit Nachdruck dafür ein, dass das Abkommen nach der Zeichnung ordnungsgemäß ratifiziert und alsbald von möglichst vielen Staaten – inklusive der EU – umgesetzt wird. Der Tag der Europäischen Anwaltschaft am 25.10.2025, der dem neuen Übereinkommen gewidmet war, demonstrierte die breite Unterstützung in der europäischen Anwaltschaft.

Inkrafttreten und Umsetzung

Die Konvention tritt in Kraft, wenn sie durch acht Länder ratifiziert wurde, darunter mindestens sechs Vertragsstaaten des Europarats. Die Ratifizierung, die die endgültige völkerrechtliche Bindung nach Abschluss der innerstaatlichen Verfahren (u.a. Zustimmung des Parlaments) darstellt, ist der entscheidende nächste Schritt.

Obwohl das deutsche Recht laut Bundesjustizministerium bereits viele der Regelungen des Übereinkommens kennt, besteht punktueller Umsetzungsbedarf. Insbesondere wird die Notwendigkeit betont, den Schutz von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bei Durchsuchungen im Rahmen der Strafprozessordnung zu verbessern. Die Konvention wird somit auch auf nationaler Ebene dazu beitragen, die Resilienz des Anwaltsberufs weiter zu stärken.

Die BRAK setzt sich weiterhin dafür ein, dass die Konvention von der EU und möglichst vielen Staaten zeitnah ratifiziert und durchgesetzt wird. Die anschließende Umsetzung wird von einer Sachverständigengruppe und einem Ausschuss der Vertragsparteien überwacht, um die Einhaltung der völkerrechtlichen Verpflichtungen sicherzustellen.

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