Wichtige Chance vertan: Bundesrat will Recht auf anwaltlichen Beistand nicht im GG verankern
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 eine Chance zur Sicherung des Rechtsstaates vertan und sich gegen eine wichtige Forderung der BRAK gestellt: Der Bundesrat möchte mehrheitlich kein Recht auf unabhängige anwaltliche Beratung im Grundgesetz.
Im September hatte sich die 169. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) einstimmig für eine Verankerung eines unabhängigen anwaltlichen Beistands im Grundgesetz ausgesprochen und dies in einem Papier verankert. Anlass für den Vorstoß war die einhellig vertretene Auffassung, dass die Durchsetzung und Verteidigung der Rechte von Menschen und juristischen Personen durch unabhängige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ein grundlegendes Fundament demokratischer Staaten darstellen, dieses rechtsstaatliche Fundament ist jedoch selbst in Staaten mit langer demokratischer Tradition zunehmend unter Druck geraten.
Die stetig wiederholte Forderung, anwaltlichen Beistand im Grundgesetz zu verankern, hatten zunächst die Länder Rheinland-Pfalz und Bremen aufgegriffen und auf die Tagesordnung des Plenums im Bundesrat gesetzt. Nach Verweisung an die Ausschüsse empfahlen der federführende Rechtsausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten dem Bundesrat bedauerlicherweise, die Entschließung nicht zu fassen. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik erkannte dagegen die Bedeutung der Forderung und sprach sich für die Entschließung aus.
Die BRAK bedauert, dass gerade der Rechtsausschuss die Dringlichkeit und Wichtigkeit der Forderung verkannt hat und der Bundesrat der ablehnenden Empfehlung des Ausschusses gefolgt ist.
BRAK-Präsident Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels findet deutliche Worte: „Dieser Entschließungsantrag wäre bitter nötig gewesen. Das Recht auf unabhängige Beratung grundgesetzlich zu verankern war rechtsstaatlich dringend geboten. Es ist bedauerlich, dass der Bundesrat zu verkennen scheint, dass es sich bei unserer Forderung weder um Symbolpolitik noch um einen Dienst für die Anwaltschaft selbst handelte, sondern um die Sicherstellung und Garantie rechtsstaatlicher Prinzipien im Interesse aller Mandantinnen und Mandanten! Die Angst der Mehrheit der Länder vor zusätzlichen Kosten verfängt nicht, da keinerlei zusätzliche Kosten entstehen. Das Kostenargument ist schlichtweg falsch.“
Rechtsanwältin und Schatzmeisterin der BRAK Leonora Holling ergänzt: „Die aktuellen Entwicklungen, nicht nur in Deutschland sondern auf der ganzen Welt, zeigen doch mehr als deutlich, dass bislang für selbstverständlich Gehaltenes keineswegs selbstverständlich ist. Bei allen Initiativen zur Stärkung der Resilienz des Rechtsstaates wird ein existenzieller Punkt völlig vergessen: Die Bürgerinnen und Bürger. Ich bin besorgt, da man diese Interessen im Bundesrat offensichtlich nicht ernst genommen hat und es ablehnt, diese wichtige Entschließung zu fassen.“
Passé ist das Thema für die BRAK damit keinesfalls: „Wir haben einen langen Atem", meint Wessels. „So schnell geben wir nicht auf! Wir erwarten nun von den Parlamentariern, dass sie doch noch die richtige Entscheidung treffen.“
Weiterführende Informationen:
Zu den Hintergründen der BRAK-Forderung, Buchmann/Nitschke, BRAK-Mitteilungen 6/2025, 414
Presseerklärung der BRAK 16/2025 „Appell an den Bundesrat: Wir brauchen eine grundgesetzliche Regelung!“
Presseerklärung der BRAK 12/2025 „Appell an die Länder: Der Zugang zum Recht muss ins Grundgesetz“
BR-Drs. 599/25 (Entschließungsantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen)
Presseerklärung der BRAK 9/2025: „Zugang zum Recht ins GG!“
Papier zur Verankerung unabhängigen anwaltlichen Beistands im Grundgesetz (BRAK, 19.09.2025)
Arbeitsgemeinschaft zur Sicherung des Rechtsstaates
BRAK-Ausschuss Verfassungsrecht
„Ein neues Grundrecht für alle!“, Interview mit Prof. Dr. Christofer Lenz (YouTube-Video v. 20.09.2025)
Linkliste ergänzt: 22.12.2025, 10:15 Uhr