Presseerklärung 12/2025

Appell an die Länder: Der Zugang zum Recht muss ins Grundgesetz

Die Bundesrechtsanwaltskammer wiederholt Forderung der BRAK-Hauptversammlung.

18.11.2025Presseerklärung

Der Bundesrat wird sich in seiner Sitzung am 21.11.2025 mit der Forderung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) nach Verankerung eines unabhängigen anwaltlichen Beistands im Grundgesetz befassen. Die BRAK begrüßt dies außerordentlich und steht für Gespräche bereit.

BRAK-Präsident Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels: „Dies ist ein wichtiger Schritt. Die Unabhängigkeit der Anwaltschaft und eine ausdrückliche Verankerung im Grundgesetz ist rechtsstaatlich dringend geboten. Ich freue mich, dass diese Forderung der BRAK jetzt aufgegriffen wird und das Thema an Fahrt gewinnt!“

Rechtsanwältin und Schatzmeisterin der BRAK Leonora Holling ergänzt: „Die Diskussion der Länder sorgt dafür, dass dieses wichtige Thema ins Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger gerät und den Rechtsstaat sichtbar macht. Genau dies ist in der heutigen Zeit dringend geboten.“

Es ist die verfassungsrechtlich geschützte Aufgabe von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Mandantinnen und Mandanten bei der Wahrung und Geltendmachung ihrer Rechte zu unterstützen. Hiermit korrespondiert der Anspruch auf rechtlichen Beistand. In Zeiten zunehmender Bedrohung dieser Rechtsstaatlichkeit sollte man diese gezielt im Grundgesetz absichern. Die Länder Rheinland-Pfalz und Bremen haben nun dieses wichtige Thema aufgegriffen und auf die Tagesordnung des Plenums im Bundesrat gesetzt. Eine Verweisung an die Ausschüsse ist beantragt. Dort könnte dann eine intensive Diskussion erfolgen. Die Bundesrechtsanwaltskammer wird sich gerne daran beteiligen.

Hintergrundinformationen und weiterführende Links

Die 169. Hauptversammlung der BRAK hat sich in ihrer Sitzung am 19.09.2025 in Hannover einstimmig für eine Verankerung eines unabhängigen anwaltlichen Beistands im Grundgesetz ausgesprochen. Der Beschluss fußt auf einem in der Arbeitsgemeinschaft „Sicherung des Rechtsstaates“ erarbeiteten Papier, in dem diese Grundgesetzänderung als konkreter Formulierungsvorschlag ausgeführt und erläutert wurde.

Presseerklärung der BRAK 9/2025: „Zugang zum Recht ins GG!“
BR-Drs. 599/25 (Antrag der Länder Rheinpfalz, Bremen)
Bundesrat (Plenum am 21.11.2025, TOP 20, Rechtsbeistand)