Steuerberatungsnovelle jetzt beschlossen: Fremdbesitzverbot wird nach Bundesrats-Stopp doch präzisiert
Nachdem der Bundesrat die Steuerberatungsnovelle zunächst gestoppt hatte, wurde sie nun doch verabschiedet: Bundestag und Bundesrat haben Mitte Juni 2026 die neue Fassung des Neunten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht beschlossen. Kernanliegen bleiben die Modernisierung des Steuerberatungsrechts und die Schließung von Umgehungsmöglichkeiten beim Fremdbesitzverbot für Steuerberatungsgesellschaften.
Das Vorhaben geriet zunächst ins Stocken. Der Bundestag hatte bereits am 24.4.2026 einen Regierungsentwurf beschlossen. Dieses Gesetzespaket wurde jedoch am 13.6.2026 im Bundesrat gestoppt. Ausschlaggebend war nicht das Berufsrecht, sondern eine kurzfristig eingefügte steuerfreie Entlastungsprämie von 1.000 Euro, die im Bundesrat keine Mehrheit fand.
Daraufhin brachten die Koalitionsfraktionen den Entwurf erneut ein. Die nun verabschiedete Fassung entspricht im Wesentlichen dem zuvor beschlossenen Gesetz, verzichtet aber auf die umstrittene Entlastungsprämie. Nach Billigung im Finanzausschuss passierte der Entwurf Mitte Juni 2026 Bundestag und Bundesrat und ist damit parlamentarisch beschlossen.
Ziel der Reform: Berufsrecht modernisieren und Umgehungen verhindern
Mit dem Neunten Änderungsgesetz will der Gesetzgeber das Steuerberatungsrecht punktuell modernisieren und zugleich steuerrechtliche Einzelregelungen anpassen. Im Mittelpunkt des berufsrechtlichen Teils steht die weitere Absicherung des Fremdbesitzverbots für Steuerberatungsgesellschaften.
Künftig soll in § 55a StBerG klarer zum Ausdruck kommen, dass auch mittelbare Beteiligungen berufsfremder Investoren über ausländische Wirtschaftsprüfungs- oder Buchprüfungsgesellschaften unzulässig sind. Der Gesetzgeber reagiert damit auf Beteiligungs- und Holdingstrukturen, über die Finanzinvestoren bislang mittelbar Einfluss auf deutsche Steuerkanzleien nehmen konnten. Ziel ist, solche Umgehungskonstruktionen rechtssicher auszuschließen und die berufsrechtlich gebotene Unabhängigkeit steuerberatender Berufsausübungsgesellschaften zu sichern.
Flankierend werden die Transparenz- und Anzeigevorgaben verschärft. Änderungen in Beteiligungsstrukturen sollen gegenüber der zuständigen Stelle umfassender offengelegt werden; dies betrifft insbesondere auch mittelbare Gesellschafter und Beteiligungsketten.
Steuerrechtliche Begleitregelungen enthalten
Neben dem Berufsrecht enthält das Gesetz weitere steuerrechtliche Anpassungen. In den Beratungen wurde unter anderem eine Ergänzung aufgenommen, wonach auch Prämienzahlungen vergleichbarer gemeinnütziger Organisationen der Länder oder Leistungen unmittelbar aus Landeshaushalten für Platzierungen bei Olympischen oder Paralympischen Spielen steuerfrei gestellt werden können.
Für die Praxis der rechts- und steuerberatenden Berufe ist vor allem die jetzt beschlossene Präzisierung des Fremdbesitzverbots relevant. Nachdem die Novelle im Mai noch als politisch gescheitert erschien, ist der berufsrechtliche Regelungsgehalt mit neuem Anlauf Gesetz geworden. Der Gesetzgeber hält damit an seiner Linie fest, berufsrechtliche Unabhängigkeit auch gegenüber mittelbaren Private-Equity- oder sonstigen Investorenstrukturen wirksam abzusichern.
Weiterführende Links:
- Nachrichten aus Berlin 10/2026 v. 13.5.2026 (Steuerberatungsnovelle im Bundesrat vorerst ausgebremst)
- Regierungsentwurf
- Bundesrat kompakt v. 8.5.2026
- Gemeinsames Statement v. 3.12.2025
- Nachrichten aus Berlin 25/2025 v. 10.12.2025 (zum gemeinsamen Statement der Berufsverbände)
- Pressemitteilung der Bundessteuerberaterkammer v. 3.12.2025
- Nachrichten aus Berlin 18/2025 v. 14.9.2025 (zum Referentenentwurf)