Anwaltschaft

BRAK-Initiativstellungnahme: Europäische Rechtsprechung erfordert mehr als einfachgesetzlichen Schutz der Anwaltschaft

Der Europäische Gerichtshof und der Europäische Menschenrechtsgerichtshof betonen in ihrer Rechtsprechung die hohe Bedeutung anwaltlicher Kernwerte. Aus Sicht der BRAK liegt es deshalb bei den Mitgliedstaaten, die Anwaltschaft zu schützen – und zwar nicht nur auf einfachgesetzlicher, sondern auf höherrangiger Ebene.

22.07.2026 Anwaltschaft

Die grundlegenden Prinzipien anwaltlicher Berufsausübung genießen unions- und menschenrechtlichen Schutz. Jegliche Einschränkung anwaltlicher Kernwerte ist wegen ihrer großen Bedeutung für die Funktionsfähigkeit rechtsstaatlicher Verfahren nur unter strengen Voraussetzungen zu rechtfertigen. Das haben sowohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) als auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) insbesondere in ihrer jüngeren Rechtsprechung in einer Reihe unterschiedlicher Fallkonstellationen unterstrichen.

Schutzaufgabe der Mitgliedstaaten

In einer aktuellen Initiativstellungnahme arbeitet die BRAK die wichtigsten Akzentuierungen in der Rechtsprechung beider Gerichtshöfe heraus. Ihre Folgerung: Es liegt auch in der Verantwortung der Mitgliedstaaten, die Anwaltschaft zu schützen. 

Die  nationalen Gesetzgeber sollten daher den unveräußerlichen Kanon anwaltlicher Kernwerte nicht nur einfachgesetzlich gewährleisten. Vielmehr muss ihm durch einen allgemeingültigen, höherrangigen Grundsatz durchgreifende Geltung verschafft werden.

Bedeutung der Anwaltschaft in der Rechtsprechung des EuGH

In ihrer Stellungnahme zeichnet die BRAK nach, wie der EuGH den absoluten Schutz der Vertraulichkeit im Mandatsverhältnis begründet, und zwar losgelöst von einer Tätigkeit in bestimmten Rechtsgebieten – vielmehr absolut, anknüpfend an die Stellung von Anwält:innen als unabhängiges Organ der Rechtspflege. Der Gerichtshof hat ferner deutlich gemacht, dass diese spezifische Stellung die Anwaltschaft von anderen beratenden Berufen wie Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern unterscheidet. Zudem hat der EuGH den herausragenden Stellenwert der anwaltlichen Unabhängigkeit und der Freiheit von Interessenkollisionen betont.

Aus der raschen Folge von Entscheidungen, in denen der EuGH in den vergangenen zwei Jahren den Grundsatz betont, dass die Anwaltschaft ein wesentlicher Pfeiler der Rechtsstaatlichkeit im demokratischen Staat ist, folgert die BRAK, der Gerichtshof verstehe dies als dauerhaften Eckstein. Die Mitgliedstaaten seien deshalb der besonderen Stellung der Anwaltschaft verpflichtet.

Anwaltliche Kernwerte in der Rechtsprechung des EGMR

Auch der EGMR hat in seiner jüngeren Rechtsprechung deutlich gemacht, dass die anwaltlichen Kernwerte den Rang eines zentralen menschenrechtlichen Schutzgutes innehaben. Dies legt die BRAK im Detail anhand einer Reihe von neueren Entscheidungen des Gerichtshofs dar. Sie verdeutlichen, dass der EGMR die professionelle Unabhängigkeit und die absolute Vertraulichkeit anwaltlicher Tätigkeit als unabdingbare Voraussetzungen der Rechtsstaatlichkeit begreift.

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