Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 16/2026

BRAK zur CSDDD-Umsetzung: Lieferkettensorgfalt ja – Kontrolle anwaltlicher Mandate nein

Mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) schafft die EU erstmals einen unionsweiten Rahmen für menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten großer Unternehmen. Sie ist bis Juli 2027 in nationales Recht umzusetzen. Für die Umsetzung in Deutschland fordert die BRAK, anwaltliche Beratung und Vertretung nicht als Teil der Aktivitätskette anzusehen – zum Schutz des Anwaltsgeheimnisses.

05.08.2026 Newsletter

Hintergrund: Europäischer Sorgfaltspflichtenrahmen

Die Richtlinie (EU) 2024/1760 – Corporate Sustainability Due Diligence Directive oder kurz CSDDD – schafft erstmals einen unionsweiten Rahmen für menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten großer Unternehmen. Erfasst werden – gestaffelt – insbesondere EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und über 450 Mio. Euro weltweitem Nettoumsatz sowie bestimmte Drittstaatenunternehmen mit entsprechendem EU-Umsatz.

Die CSDDD verpflichtet betroffene Unternehmen, tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt in der eigenen Geschäftstätigkeit, bei Tochtergesellschaften und entlang der Aktivitätskette zu ermitteln, zu verhindern, zu mindern oder zu beenden. Hinzu kommen Beschwerdeverfahren, Überwachungs- und Berichtspflichten sowie ein Klimatransitionsplan.

Nach der Verschiebung durch die „Stop-the-clock“-Richtlinie muss die CSDDD erst bis zum 26.7.2027 in nationales Recht umgesetzt werden; ihre Anwendung beginnt frühestens 2028. In Deutschland wird die Umsetzung insbesondere das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betreffen.

BRAK sieht rechtsstaatliche Grenze

Die BRAK begrüßt das Ziel der Richtlinie, warnt jedoch – wie bereits in ihrer Stellungnahme zum Richtlinienentwurf im Jahr 2023 – auch bei der Richtlinienumsetzung davor, anwaltliche Mandatstätigkeit in die Aktivitätskette einzubeziehen. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürften bei der Umsetzung nicht wie gewöhnliche Dienstleister behandelt werden, soweit sie anwaltliche Beratung, Vertretung oder sonstige mandatsbezogene Rechtsdienstleistungen erbringen.

Nach Auffassung der BRAK besteht andernfalls die Gefahr, dass Unternehmen ihre anwaltlichen Berater durch Fragebögen, Vertragsklauseln, Audit- oder Offenlegungspflichten in eigene Sorgfaltsprozesse einbinden. Dies könnte dazu führen, dass Mandatsinhalte, Beratungsstrategien oder andere vertrauliche Informationen überprüfbar oder offenzulegen wären. Das kollidiere mit der anwaltlichen Verschwiegenheit, dem Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant sowie dem freien Zugang zum Recht.

Gesetzliche Klarstellung gefordert

Die BRAK fordert deshalb eine ausdrückliche Klarstellung im deutschen Umsetzungsgesetz: Mandatsbezogene anwaltliche Tätigkeiten dürfen weder unmittelbar noch mittelbar als Teil der Aktivitätskette eines Unternehmens angesehen werden. Unternehmen sollen weder verpflichtet noch berechtigt werden, ihre Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte hinsichtlich Mandatsführung, Mandatsannahme oder rechtlicher Bewertungen nach den Maßstäben der CSDDD zu kontrollieren.

Davon unberührt bleiben allgemeine unternehmerische Tätigkeiten von Kanzleien, etwa bei der Beschaffung von Waren oder IT-Dienstleistungen. Geschützt werden soll allein die anwaltliche Berufsausübung.

Schutz des Rechtsstaates

Für die BRAK geht es dabei nicht um ein berufsständisches Sonderinteresse, sondern um einen rechtsstaatlichen Grundsatz: Nachhaltigkeits-Compliance darf nicht dazu führen, dass Anwältinnen und Anwälte zu Überwachern ihrer Mandanten werden oder dass Mandanten aus Sorge vor Offenlegungspflichten auf rechtliche Beratung verzichten. Die Umsetzung der CSDDD müsse daher wirksame Lieferkettensorgfalt mit einem robusten Schutz anwaltlicher Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und Mandatsfreiheit verbinden.

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