Klarstellung der künftigen EU-Lieferkettenrichtlinie gefordert – BRAK
Die BRAK hat im Dezember 2023 zur sog. EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, kurz CSDDD) Stellung genommen, um die Interessen der Anwaltschaft zu wahren. Die CSDDD wird derzeit im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren behandelt, die Verhandlungen stehen kurz vor dem Abschluss.
Die CSDDD soll Unternehmen ab einer gewissen Größe verpflichten, bestimmte Sorgfaltspflichten zur Durchsetzung von Nachhaltigkeitsstandards in ihrer sog. Aktivitätskette zu erfüllen. Damit ähnelt sie konzeptuell dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, geht aber teils deutlich über dieses hinaus.
In ihrer Stellungnahme konzentriert sich die BRAK auf einen einzigen, komplexen und für die Anwaltschaft entscheidenden Punkt, die mögliche direkte und indirekte Anwendbarkeit der CSDDD auf Rechtsanwälte bei der Erbringung von Rechtsdienstleistungen. Eine solche Anwendung könnte beispielsweise dazu führen, dass ein Mandant ggf. verpflichtet ist, die Aktivitäten seines Rechtsanwalts zu überwachen und im äußersten Fall auch Kontrollen in den Kanzleiräumen vorzunehmen. Dies könnte nicht nur das Berufsgeheimnis gefährden, sondern auch das Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant stören und den rechtsstaatlich gebotenen Zugang zum Recht für jedermann beeinträchtigen.
Die BRAK hat aus diesen Gründen intensives politisches Engagement betrieben, mit dem Ziel, eine solche Anwendung der Richtlinie auf Anwälte bei der Erbringung von Rechtsdienstleistungen rechtssicher auszuschließen. Ein erster, am 14. Dezember 2023 erzielter politischer Kompromiss der Verhandlungsführer der Institutionen im informellen Trilog, hat bisher in dem entscheidenden Punkt der Definition der Aktivitätskette noch zu keiner Einigung geführt. In enger Abstimmung mit ihren europäischen Partnern arbeitet die BRAK weiter engagiert daran, eine Klarstellung des Anwendungsbereichs zu erzielen.
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