Schutz vor missbräuchlichen Klagen: Kabinett setzt EU-Anti-SLAPP-Richtlinie um
Um den Umgang mit Einschüchterungsklagen zu verbessern, hat das Kabinett einen Gesetzentwurf zu sog. SLAPP-Klagen verabschiedet. Diese unbegründeten Klagen sollen kritische Stimmen in der öffentlichen Debatte zum Schweigen bringen und treffen oft Medien, Forschung oder zivilgesellschaftliche Gruppen. Die Regelung basiert auf der EU‑Richtlinie gegen SLAPP‑Klagen und soll nun in Deutschland umgesetzt werden. Die BRAK hatte im Vorfeld zum ersten Referentenentwurf Kritik geäußert.
Fokus auf grenzüberschreitende Fälle
Der aktuelle Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie (EU) 2024/1069 sieht vor, neue Schutzmechanismen ausschließlich für Zivilverfahren mit grenzüberschreitendem Bezug einzuführen. Für rein nationale Fälle bleibt alles wie bisher. Damit folgt die Bundesregierung dem Prinzip der „1:1-Umsetzung“.
Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig hob hervor, dass das deutsche Zivilprozessrecht bereits jetzt „gut aufgestellt“ sei. Mechanismen wie der Darlegungsgrundsatz, die Pflicht zum Gerichtskostenvorschuss und das allgemeine Kostenrisiko würden bereits heute einen soliden Schutz gegen missbräuchliche Klagen bieten. Der Gesetzentwurf muss nun noch den Bundestag passieren.
Die wesentlichen Instrumente des Entwurfs
Um Betroffene in internationalen Verfahren besser zu schützen, führt das Gesetz mehrere spezifische Instrumente ein:
- Beschleunigtes Verfahren: Gerichte sollen frühzeitig über Missbrauchseinwände entscheiden können.
- Finanzielle Sicherheit: Auf Antrag des Beklagten kann der Kläger verpflichtet werden, eine Sicherheitsleistung für die voraussichtlichen Prozess- und Anwaltskosten zu hinterlegen.
- Erweiterte Kostenerstattung: Siegreiche Beklagte können ihre Anwaltskosten auch über die gesetzlichen Sätze hinaus erstattet bekommen. Missbräuchlich klagende Parteien riskieren zudem sanktionierende, doppelte Gerichtsgebühren.
- Transparenz: Urteile der höheren Instanzen (zweite und dritte Instanz) sollen künftig in anonymisierter Form online veröffentlicht werden.
Abkehr von weitergehenden Plänen entspricht der Position der BRAK
Eine zurückhaltende Position hatte die BRAK in einer Stellungnahme von Juli 2025 zum ersten Referentenentwurf abgegeben. Zwar befürwortet die BRAK das Ziel der Richtlinie, missbräuchliche Klagen zu unterbinden. Jedoch dürfe die deutsche Umsetzung nicht dazu führen, dass eine Durchsetzung legitimer rechtlicher Interessen erschwert werde.
Hintergrund: Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung
SLAPP steht für Strategic Lawsuits Against Public Participation. Dabei handelt es sich um Klagen, bei denen es dem Kläger oder der Klägerin nicht primär um den rechtlichen Erfolg geht. Vielmehr sollen kritische Stimmen aus dem Journalismus, der Wissenschaft oder von NGO durch das Risiko ruinöser Prozesskosten und den damit verbundenen zeitlichen Aufwand zermürbt und zum Schweigen gebracht werden. Die EU-Richtlinie soll diesen „chilling effect“ (Einschüchterungseffekt) innerhalb der Union eindämmen.
SLAPP und Anwaltskonferenz
Wie aktuell und sensibel das Thema ist, zeigte sich auch auf der Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“, die im Dezember 2025 in Hannover von der BRAK und dem Institut für Prozess- und Anwaltsrecht (IPA) der Leibniz Universität Hannover veranstaltet wurde. Dort widmete sich ein eigener Themenblock den SLAPP-Klagen. Gibt es in Deutschland wirklich Umsetzungsbedarf zur Anti-SLAPP-Richtlinie? Die Frage wurde lebhaft diskutiert. Prof. Dr. Julian Rapp (Universität Hamburg) ordnete den Gesetzgebungsstand ein und betonte, dass die ZPO bereits heute viele Schärfen solcher Klagen abmildere.
Der nun vorliegende Gesetzentwurf greift die in Hannover diskutierten Praxisperspektiven auf.
Weiterführende Links:
- Regierungsentwurf
- Stellungnahme Nr. 30/2025
- Referentenentwurf
- Nachrichten aus Berlin 16/2025 (zum Referentenentwurf)
- Nachrichten aus Berlin 13/2025 v. 26.6.2025 (zum Referentenentwurf)
- Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ 2025