Gesetzgebung

BRAO-Reform: Lob und Kritik der BRAK am Regierungsentwurf – und ein Konzept zur Reform der Kanzleiabwicklung

Aufsichtsrechtliche Verfahren der Kammern rechtsberatender Berufe sollen neu geordnet werden. Das sieht ein Ende 2025 beschlossener Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Die BRAK begrüßt einige der Reformansätze, regt aber auch Nachbesserungen an. Vor allem fordert sie eine grundlegende Reform der Abwicklung von Kanzleien – und legt einen eigenen Vorschlag dafür vor.

29.04.2026 Gesetzgebung

Der vom Bundeskabinett im Dezember 2025 beschlossene Entwurf für ein Gesetz zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren des Rechts der rechtsberatenden Berufe sieht u.a. eine Neuordnung der aufsichtsrechtlichen Tätigkeit der Anwalts- und Steuerberaterkammern und neue Regelungen für die ehrenamtliche Tätigkeit bei den Berufsgerichten vor. Weitere Änderungen betreffen das Zulassungswesen und den Verbraucherschutz im Inkassorecht.

Die BRAK hatte bereits zu dem Ende September veröffentlichten Referentenentwurf des Gesetzes umfassend Stellung genommen. Einige ihrer Kritikpunkte und Anregungen wurden in dem Regierungsentwurf berücksichtigt. Er unterscheidet sich aber nicht maßgeblich vom Referentenentwurf.

Lob und Kritik der BRAK

In ihrer Stellungnahme setzt die BRAK sich im Detail mit den einzelnen Regelungen des Regierungsentwurfs auseinander, die sie in vielen Punkten befürwortet, aber auch in Details kritisiert und mit Änderungsvorschlägen begleitet.

Positiv sieht sie insbesondere, dass mit der Einführung des sog. rechtlichen Hinweis die bisherigen Diskussionen um das Instrument der missbilligenden Belehrung beendet werden. Die Legaldefinition des rechtlichen Hinweises hält sie jedoch nach wie vor für unglücklich; sie ermögliche keine trennscharfe Abgrenzung zu einer unverbindlichen Beratung durch die Kammer.

Beim Tätigkeitsverbot wegen Vertretung widerstreitender Interessen sieht der Regierungsentwurf vor, dass die Zustimmung eines Unternehmens-Mandanten nach Ablauf einer zweiwöchigen Frist fingiert wird. Die BRAK spricht sich ausdrücklich gegen diese Zustimmungsfiktion aus – denn das Tätigkeitsverbot schütze nicht nur Mandaten, sondern diene auch dem Gemeinwohl, indem sie das Vertrauen in eine unabhängige Interessenwahrnehmung durch Anwält:innen schützt. Die Kernwerte der anwaltlichen Berufsausübung dürften nicht zur Disposition der Mandantschaft stehen.

Paradigmenwechsel bei Abwicklung nötig

Ein zentraler Kritikpunkt der BRAK ist die im Regierungsentwurf vorgesehene Neuregelung der Abwicklung von Kanzleien. Zwar begrüßt sie, dass mit dem Regierungsentwurf die finanzielle Belastung der Rechtsanwaltskammern begrenzt werden soll. Jedoch hält sie das Konzept des Regierungsentwurfs im Ergebnis für untauglich, wonach eine Kammer für Kosten einer Abwicklung, die 10.000 Euro übersteigen, nur als Bürgin haften soll, wenn sie der Fortführung der laufenden Mandate zuvor zugestimmt hat. Das Konzept enthält einige Unklarheiten und birgt Risiken für die Kammern, welche die BRAK im Einzelnen aufzeigt.

Die BRAK fordert daher einen Paradigmenwechsel: Aufgabe des Abwicklers soll künftig nicht mehr die Fortführung laufender Mandate eines ehemaligen Anwalts sein; er soll vielmehr die Mandate feststellen und die Mandanten über ihre Beendigung sowie darüber informieren, dass sie eine neue anwaltliche Vertretung beauftragen müssen. Ihr Konzept hat die BRAK in einem Positionspapier umfassend dargelegt und begründet.

Effektive Möglichkeit gegen Wettbewerbsverstöße

Rechtsanwaltskammern können nach geltendem Recht wiederholte Berufsrechtsverstöße von Anwält:innen, aber auch von Steuerberater:innen und Patentanwält:innen, nicht mit einer Unterlassungsverfügung unterbinden, daher gehen sie teilweise in solchen Fällen wettbewerbsrechtlich gegen die betreffenden Kolleg:innen vor. Diese Praxis regelt der Regierungsentwurf nun explizit gesetzlich – allerdings unter Voraussetzungen, die aus Sicht der BRAK wenig praxisgerecht sind. Wie bereits zum Referentenentwurf kritisiert die BRAK insbesondere, dass die Kammern zuerst einen rechtlichen Hinweis erteilen müssen; dies mache faktisch das nach dem UWG übliche Vorgehen im Eilrechtsweg unmöglich. Für problematisch hält sie zudem, dass Kammern nur gegen ihre eigenen Mitglieder nach dem UWG vorgehen können sollen, obwohl sich Wettbewerbsverstöße von Anwält:innen bundesweit auswirken. 

Gegen Mitglieder anderer Berufskammern, die sich wettbewerbswidrig verhalten, sollen die Rechtsanwaltskammern künftig nur noch vorgehen können, wenn deren zuständige Kammern keine eigenen Maßnahmen ergreifen. Die BRAK kritisiert, dass unklar bleibt, welche Maßnahmen anderer Berufskammern ein Tätigwerden der Rechtsanwaltskammer sperren und wie diese davon Kenntnis erlangen soll.

Anhörung im Bundestags-Rechtsausschuss

Zu dem Gesetzesvorhaben führte der Rechtsausschuss des Bundestages am 22.4.2026 eine Anhörung durch, bei der BRAK-Vizepräsident André Haug als Sachverständiger auftrat. Haug betonte in seinem Statement den dringenden Bedarf der Kammern für eine rechtssichere und praktikable Lösung zur Kanzleiabwicklung. Er verwies dazu auf den Vorschlag der BRAK, der im Kern vorsieht, dass Abwickler laufende Mandate sofort beenden können.

Auch die Bundessteuerberaterkammer sieht die starre Deckelung auf 10.000 Euro, die der Regierungsentwurf vorsieht, kritisch und spricht sich dafür aus, dass Abwickler einzelne Mandate niederlegen können. Denn bei der Abwicklung von Steuerberaterkanzleien stehen die Kammern vor vergleichbaren praktischen Problemen wie die Rechtsanwaltskammern.

Haug betonte ferner, dass die Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche durch die Kammern wegen des Eil-Charakters – anders als im Regierungsentwurf vorgesehen – ohne vorherigen rechtlichen Hinweis möglich sein müsse. Zudem müssten Kammern wie bisher auch gegen Mitglieder anderer Kammern vorgehen dürfen, weil sich wettbewerbswidriges Verhalten eines Anwalts nicht zwangsläufig an dessen Kanzleisitz auswirke; denn Anwält:innen bieten ihre Dienste bundesweit an und verfügen zum Teil auch über mehrere Kanzleisitze oder Zweigstellen.

Die BRAK wird das Gesetzgebungsverfahren auch weiterhin intensiv begleiten. Ihre Kritik wird auch in den Medien aufgegriffen, u.a. von Rath im Anwaltsblatt Online.

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