Stellungnahme zur Digitalisierung der grenzübergreifenden justiziellen Zusammenarbeit – BRAK
Die BRAK hat sich im Mai 2021 an der Konsultation der Kommission zur Digitalisierung der grenzübergreifenden justiziellen Zusammenarbeit beteiligt und dabei zu wichtigen Fragen in diesem Zusammenhang Stellung genommen.
In Ihrer Stellungnahme begrüßt die BRAK die Initiative der Kommission, die Digitalisierung der Justiz zu unterstützen und fördern zu wollen. Sie betont jedoch auch, dass im Hinblick auf die Frage, ob im Rahmen der Verfahren der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit in der EU vermehrt auf elektronische Kommunikationsmittel übergegangen werden soll, digitale Werkzeuge trotz ihrer Zuverlässigkeit ausfallen können, und dass in diesen Fällen eine Rückkehr zum Papier möglich sein sollte. Die fortschreitende Digitalisierung darf auch das Recht auf effektiven Zugang zu einem menschlichen Richter nicht einschränken. Darüber hinaus werden die Vor- und Nachteile der Digitalisierung von grenzüberschreitenden Gerichtsverfahren sowie die Auswirkungen auf die anwaltliche Vertraulichkeit erörtert. Insgesamt darf die Anwaltschaft nicht schlechter im Vergleich zu Richtern und Staatsanwälten gestellt werden, indem die Vorteile der Digitalisierung nur Letzteren zugutekommen.
Weiterführende Links:
- BRAK-Stellungnahme 38/2021 (Mai 2021)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 4/2021