Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 11/2022

Berichtsentwürfe zur Geldwäschebekämpfung – EP

Die Berichterstatter der beiden federführenden Ausschüsse für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) und für Wirtschaft und Währung (ECON) des EP haben in den vergangenen Wochen ihre Berichtsentwürfe für die sechste Geldwäscherichtlinie und die Verordnung zur Einrichtung der neuen Europäischen Geldwäscheaufsicht AMLA vorgestellt. Die in beiden Rechtsakten vorgesehene neue Aufsichtsstruktur hat die BRAK aufgrund rechtsstaatlicher Bedenken heftig kritisiert.

10.06.2022Newsletter

Die Europäische Kommission hatte im vergangenen Sommer ihr Geldwäschepaket vorgelegt und darin die Einrichtung der neuen EU-Behörde AMLA sowie einer nationalen Aufsichtsbehörde über die Selbstverwaltungseinrichtungen im Bereich Geldwäschebekämpfung vorgeschlagen. Die BRAK hatte aufgrund der darin vorgesehenen Fachaufsicht über die Rechtsanwaltskammern eine Durchbrechung des Prinzips der Selbstverwaltung angemahnt. Die Parlamentsentwürfe nehmen an dieser Struktur keine wesentlichen Änderungen vor. Neu ist beispielsweise im Berichtsentwurf zur Richtlinie, dass die Mitgliedstaaten nun sicherstellen sollen, dass AML-Kenntnisse als Teil des Zulassungsverfahrens nachgewiesen werden.

Berichterstatter zur neuen Richtlinie sind Paul Tang (S&D/NL) und Luděk Niedermayer (EVP/CZ), die AMLA-Verordnung wird von Emil Radev (EVP/BG) und Luis Garicano (Renew/ES) bearbeitet. Die übrigen Abgeordneten haben nun bis Mitte Juni Zeit, Änderungsanträge einzubringen. Der Berichtsentwurf zur neuen Geldwäscheverordnung war bereits im März vorgestellt worden.

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