Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen – EP
Das EP hat am 16. Juni 2022 eine Empfehlung zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Beitritt der EU zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen veröffentlicht. Demnach sollte das Parlament dem Beitritt der EU zum Übereinkommen zustimmen.
Im Falle des Beitritts von Drittländern zu dem Übereinkommen sei es jedoch geboten, zu prüfen, ob diese den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit und den Verfahrensrechten der Parteien folgen. Die Europäische Kommission müsse Art. 218 Abs. 6 AEUV einhalten und gegebenenfalls Einwände gem. Art. 29 des Übereinkommens erheben. So würde die Einbeziehung des EP in das Verfahren sichergestellt und die beabsichtigte Rechtssicherheit erreicht werden.
Weiterführende Links:
- Empfehlung des EP (Juni 2022)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 17/2021, 15/2021, 14/2019