Partieller Standpunkt zur AMLA-Verordnung – Rat
Der Rat hat einen partiellen Standpunkt zur Verordnung über die AMLA-Behörde festgelegt, die darin vorgesehenen Befugnisse der neuen Behörde über Selbstverwaltungseinrichtungen sind im Vergleich zum Vorschlag der Europäischen Kommission weniger weitgehend.
Mit der Verordnung soll eine neue EU-Aufsichtsbehörde im Geldwäschebereich eingeführt werden. Die Kommission sah für diese Behörde die Befugnis vor, auch Selbstverwaltungseinrichtungen gegenüber in bestimmten Fällen einen bindenden Beschluss erlassen zu können. Nach Ansicht der BRAK stellte dies eine Gefährdung der Unabhängigkeit der Anwaltschaft als Teil des Rechtsstaates dar. Der Standpunkt des Rates enthält nun nur noch die Befugnis, Empfehlungen abzugeben.
Offen geblieben ist der Ort, an dem die neue Behörde angesiedelt werden soll.
Weiterführende Links:
- Standpunkt des Rates (EN) (Juli 2022)
- Stellungnahme der BRAK Nr. 50 (August 2021)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 11/2022