Nachrichten aus Brüssel

Ausgabe 13/2022 v. 07.07.2022

Partieller Standpunkt zur AMLA-Verordnung; Verhandlungen über ein Kooperationsabkommen zwischen der EU und Interpol; Evaluierung der Opferschutzrichtlinie; Gesetze über digitale Dienste und digitale Märkte angenommen; Ineinandergreifen von ökologischem und digitalem Wandel; De-minimis-Beihilfen; EU-Verfahrensvorschriften im Kartellbereich; Zwei neue Mitglieder am EuG

07.07.2022Newsletter
  • Der Rat hat einen partiellen Standpunkt zur Verordnung über die AMLA-Behörde festgelegt, die darin vorgesehenen Befugnisse der neuen Behörde über Selbstverwaltungseinrichtungen sind im Vergleich zum Vorschlag der Europäischen Kommission weniger weitgehend.
  • Das EP hat in einem Initiativbericht Empfehlungen an den Rat und die Kommission zur engeren Zusammenarbeit mit Interpol abgegeben. Darin weist es auch darauf hin, dass Berichten staatlicher, internationaler und nichtstaatlicher Organisationen zufolge einige Mitgliedstaaten das Interpol-System dazu missbrauchten, unerwünschte Personen, darunter auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, zu verfolgen.
  • Die Europäische Kommission hat in einem Arbeitsdokument die Ergebnisse ihrer Evaluierung der Opferschutzrichtlinie veröffentlicht. Dabei thematisiert sie u. a. den Zugang von Opfern zur Justiz.
  • Die Europäische Kommission hat die Strategische Vorausschau 2022 veröffentlicht, in der der Zusammenhang zwischen dem ökologischen Wandel und dem digitalen Wandel aufgezeigt wird. Dabei wird besonderes Augenmerk darauf gelegt, wie sie einander verstärken und welche Rolle moderne Technologien dabei spielen können.
  • Die Europäische Kommission hat am 27. Juni 2022 eine Initiative zur Überarbeitung der De-minimis-Verordnung (EU) 2015/1588 gestartet. Damit soll die derzeitige Obergrenze von 200.000 EUR der Inflation angepasst und die Transparenzanforderungen verbessert werden.
  • Die Europäische Kommission führt bis zum 6. Oktober 2022 zeitgleich eine Sondierung und eine öffentliche Konsultation über die EU-Verfahrensvorschriften im Kartellbereich durch. Die EU-Verfahren zur Durchsetzung des Kartellrechts sind mittlerweile 20 Jahre alt. Seither hat sich vieles geändert, was eine Anpassung der Regelungen erforderlich macht.
  • Die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten haben am 29. Juni 2022 mit Beschluss Herrn Tihamér Tóth für Herrn Barna Berke und Frau Beatrix Ricziová für die Zeit vom 30. Juni 2022 bis zum 31. August 2022 zu Richtern am Gericht der Europäischen Union ernannt. Beide werden am 6. Juli 2022 zu Richtern am Gericht ernannt.