Konsultation über Zwangslizenzierung – KOM
Die Europäische Kommission führt derzeit bis zum 29. September 2022 eine öffentliche Konsultation über den Rahmen für Zwangslizenzierung in der EU durch. Die BRAK hatte sich bereits an der vorbereitenden Sondierung mittels Stellungnahme beteiligt.
Der Rahmen für Zwangslizenzierungen von Patenten in den Mitgliedstaaten und der EU ist der Kommission zufolge derzeit zu fragmentiert geregelt und umgesetzt, um effizient EU-weite Krisen einschließlich Gesundheitskrisen bewältigen zu können. Konkrete Ziele der Kommission sind neben der Verbesserung der Effizienz der Zwangslizenzierung in Krisenzeiten und der Eindämmung der Fragmentierung bzw. Koordinierung der nationalen Mechanismen auch die Sicherstellung eines effizienten Zwangslizenzverfahrens für Ausfuhren (Verordnung (EG) Nr. 816/2006) im Einklang mit Artikel 31a des TRIPS-Übereinkommens. Die Fragen der Konsultation betreffen zunächst die generelle Bedeutung der Zwangslizenzierung, sodann geht es u.a. um relevante Krisenarten, grenzüberschreitende Lieferketten und andere Zwangslizenzierungen als für Patente.
Weiterführende Links:
- Konsultation der Kommission (Juli 2022)
- Stellungnahme der BRAK (Mai 2022)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 7/2022