Allgemeine Ausrichtung zum AI Act – Rat
Der Rat hat am 6. Dezember 2022 seine Position zum sog. AI Act festgelegt. Die BRAK hatte sich kritisch zum Gesetzesentwurf der Europäischen Kommission im August 2021 geäußert und insbesondere auf die Gefahren für grundrechtlich geschützte Positionen durch KI in der Strafverfolgung und Massenüberwachung hingewiesen.
Die Position des Rates lässt nun erhebliche Schlupflöcher in Bereichen wie Strafverfolgung, biometrische Überwachungstechnologien sowie im KI-Einsatz an den EU-Außengrenzen zu. Deutschland hat eine Erklärung zur Allgemeinen Ausrichtung abgegeben, in der auf teils abweichende, vorab eingereichte Kommentare hingewiesen wird. Man hoffe, diese würden in den Trilogverhandlungen berücksichtigt. Eine Positionierung des EP wird im ersten Quartal 2023 erwartet.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung des Rates (EN) (Dezember 2022)
- Allgemeine Ausrichtung des Rates (EN) (Dezember 2022)
- Stellungnahme der BRAK Nr. 52/2021 (August 2021)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 16/2022, 08/2022, 09/2021