Einigung im E-Evidence - Trilog – Rat/EP
Rat und EP haben sich am 29. November 2022 auf einen Kompromiss im E-Evidence - Dossier geeinigt. Die BRAK hatte das Gesetzgebungsverfahren von Beginn an kritisch begleitet und auf zahlreiche rechtsstaatliche Bedenken hingewiesen.
Diese hatten sich insbesondere daraus ergeben, dass Strafverfolgungsbehörden in einem Staat unter Ausschluss der Behörden des Zielstaates mit dort ansässigen Diensteanbietern kommunizieren und Daten anfordern können sollen. Im Einigungstext soll eine Notifizierung für Verkehrs- und Inhaltsdaten, nicht jedoch für Teilnehmerdaten vorgesehen sein. Diese soll außer in Notfällen einen Suspensiveffekt haben. Der Kompromisstext liegt derzeit noch nicht vor. Ihn müssen nun Rat und EP formell annehmen.
Weiterführender Link:
- Pressemitteilung der Kommission (EN) (November 2022)