Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 23/2022

EU-weite Anerkennung der Elternschaft – KOM

Die Europäische Kommission hat am 7. Dezember 2022 einen Verordnungsvorschlag zur grenzüberschreitenden Anerkennung der Elternschaft in der EU angenommen. Durch eine Reform der Vorschriften des internationalen Privatrechts soll die Anerkennung der Elternschaft ohne spezielle Verfahren gewährleistet werden. Ziel ist insbesondere, die Rechte von Kindern und von LGBTIQ-Personen mit Kindern zu schützen und zu stärken.

23.12.2022Newsletter

Auch die BRAK hatte im Vorfeld der Initiative der Kommission Stellung genommen. Hintergrund des Verordnungsvorschlags ist, dass derzeit die in einem Mitgliedstaat begründete Elternschaft nicht in jedem anderen Mitgliedstaat anerkannt wird oder dafür die Durchführung teils langwieriger, aufwendiger und mit Rechtsunsicherheiten behafteter Verwaltungs- und Gerichtsverfahren erforderlich ist. In grenzüberschreitenden Situationen können sich hieraus erhebliche Nachteile für die betroffenen Kinder, zum Beispiel in Bezug auf Unterhalts- oder Erbansprüche, ergeben. Um Abhilfe zu schaffen, sieht der Vorschlag Vorschriften zur Festlegung der internationalen gerichtlichen Zuständigkeit und des anwendbaren nationalen Rechts sowie zur Anerkennung von Gerichtsentscheidungen und amtlichen Urkunden in Bezug auf die Elternschaft vor. Zudem schlägt die Kommission die freiwillige Einführung eines Elternschaftszertifikats vor, das den Nachweis der Elternschaft vereinheitlichen und erleichtern soll.

Stellungnahmen zum Vorschlag nimmt die Kommission noch bis zum 13. Februar 2023 entgegen.

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