Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 3/2022

Pegasus-Einsatz erfordert starke Garantien – EDSB

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hat sich am 15. Februar 2022 in sog. Vorab-Kommentaren zur Spionagesoftware Pegasus geäußert, welche in der Vergangenheit u. a. bereits zur Überwachung von Rechtsanwälten eingesetzt worden ist. Da die Kontrolle einer solchen Software äußerst schwierig sei, müsste das bestehende System sogenannter Safeguards – darunter die Verfahrensgarantien - überdacht werden.

17.02.2022Newsletter

Der EDSB beschreibt Pegasus als wahrscheinlich derzeit mächtigstes Instrument seiner Art, da es einen umfassenden, uneingeschränkten Zugang zu den betroffenen Individuen gewährleiste und sogenannte „zero-click“ - Angriffe durchführe, bei denen die betroffene Person selbst keine Handlung durchführen müsse, um den Angriff auszulösen. Es handle sich bei dieser Software nicht um ein traditionelles Instrument, wie es die Strafverfolgung bereits benütze. Der EDSB untersucht sodann den bestehenden Rechtsrahmen und stellt die Frage, ob Pegasus im EU-Rechtsrahmen legal einsetzbar sei. Dies wird wegen der Eingriffsintensität in das Recht auf Privatsphäre und im Besonderen auch in die vertrauliche Anwaltskommunikation und damit verbunden das Recht auf ein faires Verfahren, verneint. Der EDSB spricht sich für ein Verbot solcher Anwendungen aus. Sollte dies nicht erfolgen, müssten strenge Sicherungen wie richterliche ex-ante und ex-post – Kontrolle und die Garantien im Strafverfahren gestärkt werden. Beispielsweise dürfe mittels Pegasus gewonnenes Material nicht als Beweis verwendet werden.

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