Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 5/2022

Anwendung des Konditionalitätsmechanismus – EP

Das EP hat die Europäische Kommission am 10. März 2022 dringend dazu aufgefordert, den an die Rechtsstaatlichkeit geknüpften Konditionalitätsmechanismus anzuwenden, indem die betroffenen Mitgliedstaaten entsprechende Schreiben erhalten. Die Abgeordneten nahmen eine entsprechende Erklärung mit 478 zu 155 Stimmen bei 29 Enthaltungen an.

17.03.2022Newsletter

Sie begrüßen darin das aktuellste Urteil des EuGH, in dem die von Polen und Ungarn erhobenen Klagen gegen die Konditionalität abgewiesen wurden. Es sei nun höchste Zeit, den EU-Haushalt vor den Folgen von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit zu schützen; durch die Untätigkeit der Kommission gegenüber oligarchischen Strukturen würde die gesamte Union geschwächt.

Zum 1. Januar 2021 ist die Verordnung über die Rechtsstaatlichkeitskonditionalität in Kraft getreten, wurde jedoch trotz gravierender Mängel in einigen Mitgliedstaaten bislang nicht von der Kommission angewandt. Das EP hat im Oktober 2021 bereits deswegen Klage gegen die Kommission erhoben.

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