Konsultation zur Untersuchungshaft – KOM
Die Europäische Kommission fordert derzeit bis zum 22. April 2022 zu Stellungnahmen zu ihrer Initiative über die Untersuchungshaft auf. Auf die Probleme, welche sich aus dieser Thematik für die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen der Mitgliedstaaten ergeben, weist die Anwaltschaft seit langem hin.
Aufgrund ihrer hohen Anzahl sind Personen in Untersuchungshaft maßgeblich für die Überbelegung der Gefängnisse in der Union verantwortlich. Die Haftbedingungen in den Mitgliedstaaten sind oftmals problematisch und auch in der vorgerichtlichen Phase, im Kontext des Europäischen Haftbefehls, von großer Bedeutung. Mängel wirken sich auf das Vertrauen der Mitgliedstaaten untereinander aus. Die Initiative soll nun den Grundrechtsschutz der betroffenen Personen verbessern, das gegenseitige Vertrauen zwischen den Justizbehörden stärken und damit das reibungslose Funktionieren der EU-Instrumente der justiziellen Zusammenarbeit fördern. Konkret sollen die Standards für die Haft und die materiellen Haftbedingungen angeglichen werden und verstärkt Alternativen zur Untersuchungshaft angewandt werden. Im vierten Quartal soll es eine entsprechende Empfehlung der Kommission geben.
Weiterführende Links:
- Konsultation der Kommission (März 2022)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 19/2021