Obergrenze für Erstattung von Anwaltshonoraren – EuGH
Der EuGH hat am 7. April 2022 in der Rechtssache EL, TP gegen Caixabank SA (C-385/20) entschieden, dass Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 93/13 einer nationalen Regelung nicht entgegenstehen, die im Rahmen der Kostenfestsetzung eine Obergrenze für Anwaltshonorare vorsieht.
Im Ausgangsfall hatte ein Verbraucher erfolgreich die Nichtigkeit von Vertragsklauseln (AGB) geltend gemacht. Jedoch wurde die unterlegene Partei in Übereinstimmung mit nationalem Recht nur zur Zahlung eines Teils der Anwaltskosten verurteilt. Der EuGH entschied, dass dies nicht gegen den Effektivitätsgrundsatz verstoße, weil nicht ausgeschlossen werden könne, dass das Honorar, welches der Verbraucher mit dem von ihm ausgewählten Anwalt vereinbart hat, ungewöhnlich hoch ist. Eine Regelung, die Pauschaltarife für die Erstattung von Anwaltshonoraren enthalte, könne demnach gerechtfertigt sein, wenn damit die Zumutbarkeit der zu erstattenden Kosten unter Berücksichtigung des Einzelfalls gewährleistet werden solle. Die Obergrenze müsse es dem Verbraucher ermöglichen, eine Erstattung zu erhalten, die angemessen und verhältnismäßig zu den Kosten sei, die er objektiv für die Erhebung einer solchen Klage aufwenden müsse.
Weiterführender Link:
- Urteil des EuGH (April 2022)