Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 1/2023

Keine Pönalisierung von Rechtsberatung – BRAK

Die BRAK hat Stellung zum Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Sanktionierung von Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der EU genommen. Darin begrüßt sie zunächst die Zielsetzung der Kommission, nämlich die effektive Durchsetzung von EU-Sanktionen im Hinblick auf den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands, übt jedoch Kritik an der Pönalisierung der Rechtsberatung in Art. 3 Abs. 2 lit. g.

20.01.2023Newsletter

Diese knüpft an die Unterscheidung zwischen Rechtsberatung und Rechtsvertretung an, für welche es jedenfalls in Deutschland an Kriterien fehlt. Dies verkennt die Stellung von Anwältinnen und Anwälten als unabhängiges Organ der Rechtspflege. Dann widmet sich die Stellungnahme der Ausnahmereglung für die Anwaltschaft in Abs. 5. Auch diese wird grundsätzlich begrüßt, jedoch leidet sie an Unklarheiten, insbesondere muss Rechtsberaten gleichermaßen wie Rechtsvertretung erlaubt sein. Die Stellungnahme geht auch auf die Entscheidung des EuGH vom 8. Dezember 2022 ein, in welcher dieser die Vertraulichkeit im Zusammenhang mit DAC-6 Meldepflichten gestärkt hatte. Kritik geübt wird ferner an der Rückausnahme zum meldepflichtigen „kriminellen“ Anwalt. Dadurch werde zum einen suggeriert, dass die Teilnahme an strafbaren Handlungen des Mandanten Teil der Berufsausübung von Rechtsanwälten sei. Zum anderen würde das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, verletzt.

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