Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 11/2023

Beitritt der EU zum Übereinkommen von Istanbul – Rat

Der Beitritt der EU zum Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul) wurde am 1. Juni 2023 gebilligt.

09.06.2023Newsletter

Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist eine der am weitesten verbreiteten und häufigsten Menschenrechtsverletzungen weltweit. Um diese aufzuheben, hat der Rat den Beschluss zum Beitritt der EU zu dem Übereinkommen in Bezug auf die Organe und die öffentliche Verwaltung der Union sowie Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, gebilligt. Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist auf die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, einschließlich Mädchen unter 18 Jahren ausgerichtet.

Derzeit gibt es keine spezifischen EU-Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Dieses Thema fällt jedoch unter einige Richtlinien und Verordnungen der EU, insbesondere in den Bereichen justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Gleichstellung von Frauen und Männern und Asylpolitik. Am 8. März 2022 schlug die Europäische Kommission eine neue Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vor, zu der der Rat derzeit berät. Das Ziel des Vorschlags besteht darin, in der gesamten EU ein Mindestmaß an Schutz vor solchen Gewalttaten zu gewährleisten. Den Opfern wird mit der Richtlinie Zugang zur Justiz, Anspruch auf Schadensersatz, kostenloser Zugang zu Beratungsstellen und Krisenzentren gewährleistet.

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