Richtlinienvorschlag zum neuen EU-System zur Vermeidung von Doppelbesteuerung – KOM
Die Kommission hat am 19. Juni 2023 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Neuregelung der Verfahren zur Quellensteuererstattung und -befreiung vorgelegt.
Viele Mitgliedstaaten erheben derzeit bei grenzüberschreitenden Investitionen Quellensteuern auf Dividenden aus Aktienbeständen. Allerdings müssen Anleger auf die gleichen Einkünfte auch in ihrem Wohnsitzland Einkommensteuer zahlen. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, haben viele Länder durch die Unterzeichnung von Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart, die Besteuerungsrechte zwischen dem Quellen- und dem Wohnsitzland aufzuteilen. Diese Abkommen gewähren den gebietsfremden Anlegern Anspruch auf einen niedrigeren Quellensteuersatz oder eine Befreiung in dem Land, in dem sie erhoben werden. Diese langwierigen Rückerstattungsverfahren können jedoch missbraucht werden.
Um Doppelbesteuerung zu vermeiden und Investitionen in den EU-Markt für Anleger aus der Europäischen Union und Drittländern attraktiver zu machen, sieht der Verordnungsvorschlag ein EU-weites System für die Quellensteuer auf Dividenden oder Zinszahlungen vor. Darüber hinaus sind im Richtlinienvorschlag Vorschriften zur Einführung von einem Verfahren für die „Steuererleichterung an der Quelle“ und ein „Schnellerstattungsverfahren“ enthalten. Mithilfe eines gemeinsamen digitalen Nachweises über den Steuerwohnsitz soll außerdem das Erstattungsverfahren beschleunigt werden.
Durch die neuen Meldepflichten für zertifizierte Intermediäre über die Ausschüttung von Dividenden oder Zinsen können die Steuerbehörden prüfen, ob Anleger einen Anspruch auf ermäßigte Steuersätze haben, und dadurch sicherstellen, dass eine Quellensteuerrückerstattung ordnungsgemäß gewährt wird. Dadurch soll Steuermissbrauch und Steuerbetrug verhindert werden. Für große EU-Finanzintermediäre enthält der Verordnungsvorschlag die Verpflichtung, sich in ein nationales Register zertifizierter Finanzintermediäre zu registrieren. Ein System für den Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden soll außerdem ihre europaweite Zusammenarbeit erleichtern.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung der Kommission (Juni 2023)
- Richtlinienvorschlag (Juni 2023) (EN)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 14/2017