Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 12/2023

Strenge Regeln für den Einsatz von Spionagesoftware – EP

Nachdem sich ein Untersuchungsausschuss des EP ein Jahr lang mit der Aufarbeitung des Pegasus-Skandals beschäftigt hat, nahm das Plenum des EP am 15. Juni 2023 seinen Abschlussbericht an. Darin fordert es u. a., die Spionagesoftware nur ausnahmsweise und für begrenzte Zeiträume zu erlauben.

23.06.2023Newsletter

Mittels der Spionagesoftware Pegasus sind auch Anwältinnen und Anwälte überwacht worden. Das EP hatte zur Aufklärung dieser Taten den Sonderausschuss Pega einberufen, Berichterstatterin war Sophie in‘t Veldt (Renew, NL). Aufgrund der transnationalen Dimension und der EU-Dimension des Einsatzes solcher Software sei eine koordinierte und transparente Kontrolle auf EU-Ebene erforderlich, sowie eine gemeinsame EU-Regulierung. Diese müsse den von EuGH, EGMR, Venedigkommission und der EU-Grundrechteagentur FRA festgelegten Standards genügen. Unter anderem, sollen besonders geschützte Beziehungen wie das Anwaltsgeheimnis nur in Ausnahmefällen (Beteiligung an kriminellen Machenschaften oder Angelegenheiten der nationalen Sicherheit) mit Hilfe von Spähsoftware abgefragt werden.

Besonders in den Fokus des Ausschusses geraten sind Ungarn, Polen, Griechenland, Zypern und Spanien. Für diese Staaten werden gezielte Empfehlungen ausgesprochen. Ungarn und Polen werden dazu aufgefordert, die Rechtsprechung des EGMR zu befolgen und die Unabhängigkeit der Justiz und der Aufsichtsorgane wiederherzustellen. Griechenland soll institutionelle und rechtliche Garantien wiederherstellen und stärken. Zypern muss seine Ausfuhrlizenzen aufheben, wenn sie nicht den EU-Vorschriften entsprechen. In Spanien müssen umfassende und wirksame Untersuchungen über den Einsatz der Spähsoftware durchgeführt werden. 

Die Entschließung wurde mit 411 zu 97 Stimmen bei 37 Enthaltungen angenommen.

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