Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 13/2023

Bericht über die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der EU – KOM

Die Europäische Kommission hat ihren vierten EU-weiten Rechtsstaatlichkeitsbericht am 5. Juli 2023 veröffentlicht. Die BRAK hatte sich an der vorangegangenen Konsultation schriftlich und in einem virtuellen Länderbesuch beteiligt.

07.07.2023Newsletter

Der Bericht untersucht wie in den Vorjahren Justizsysteme, Antikorruptionsrahmen, Medienpluralismus und institutionelle Fragen in Bezug auf die Gewaltenteilung. Neben einer Mitteilung über die Gesamtlage in der Union und Kapitel über alle EU-Mitgliedsstaaten umfasst er wie erstmals im Vorjahr spezifische Empfehlungen für jeden einzelnen Staat. Erstmals bewertet wird die Umsetzung der Empfehlungen aus dem vergangenen Jahr. Von diesen seien faktisch 65 % mindestens teilweise umgesetzt worden.

Die Empfehlungen für Deutschland betreffen allesamt eine Fortführung der Empfehlungen aus dem Vorjahr, nämlich die Bereitstellung von Ressourcen für das Justizsystem, die Einführung eines „Fußabdrucks“ für Lobbyistentätigkeit, den sog. „Drehtüreffekt“, Informationsrechte der Presse und eine Anpassung der Steuerbefreiung von gemeinnützigen Organisationen. Die mangelhafte Ausstattung der Justiz war als zentraler Punkt auch durch die BRAK vorgetragen worden. Der Länderbericht hält zur Umsetzung dieser Empfehlung aus dem Vorjahr fest, dass kein Fortschritt in Bezug auf eine verbesserte finanzielle und personelle Ausstattung erzielt worden sei. Dies schließe die Gehälter von Richtern mit ein und richte sich nach dem Maßstab europäischer Standards über Ressourcen und Gehälter. Wie in den vergangenen Jahren wurde auch im aktuellen Bericht auf die Beiträge aus der deutschen Anwaltschaft an zahlreichen Stellen Bezug genommen. 

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