Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 17/2023

Daten-Governance-Gesetz in Kraft getreten – EU

Am 24. September 2023 ist das Daten-Governance-Gesetz in Kraft getreten. Mit diesem soll die gemeinsame Nutzung von Daten über Sektoren- und Ländergrenzen hinweg erleichtert werden.

28.09.2023Newsletter

Unter anderem sollen bestimmte Akteure in der Datenwirtschaft als sog. Datenmittler oder als sog. Daten-Altruismus-Organisationen auftreten können, um das für einen Datenaustausch nötige Vertrauen zu erhöhen. Auch soll der Austausch bestimmter aus dem öffentlichen Sektor stammender Daten gefördert werden. Ein neuer Europäischer Rat für Dateninnovation soll gemeinsame Standards und Anforderungen für den länder- und sektorübergreifenden Datenaustausch definieren.

Die von der Europäischen Kommission am 25. November 2020 vorgeschlagene und unter Abänderungen am 30. Mai 2022 verabschiedete Verordnung bezweckt, das wirtschaftliche und gesellschaftliche Potential von Daten und Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI) zu erschließen. Dabei soll das Daten-Governance-Gesetz die Strukturen und Prozesse schaffen, um Datenaustausch zu ermöglichen und zu erleichtern. Es ergänzt damit das parallel vorangetriebene Datengesetz (Data Act), zu dem Rat und EP am 28. Juni 2023 eine politische Einigung erzielt hatten. In diesem werden die Bedingungen der Nutzung von Daten näher geregelt.

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