Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 18/2023

Beitritt der EU zur Istanbul-Konvention – Rat

Nachdem die Abgeordneten des EP in einer Entschließung am 14. Februar 2023 den Beitritt der EU zur Istanbul-Konvention gegen Gewalt gegen Frauen gefordert hatten, ist am 1. Oktober 2023 dieses Übereinkommen für die Europäische Union in Kraft getreten.

13.10.2023Newsletter

Zweck des Übereinkommens ist, geschlechtsspezifische Diskriminierung zu beseitigen sowie einen Beitrag zur echten Gleichstellung von Frauen und Männern zu leisten und die Stärkung der Rechte der Frauen zu fördern.  Mit dem Übereinkommen soll ein umfassender Rahmen zum Schutz und zur Unterstützung aller Opfer von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt entworfen werden. Ferner soll die internationale Zusammenarbeit im Hinblick auf die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen gestärkt werden. Die Istanbul-Konvention enthält Mechanismen, mit denen Organisationen und Strafverfolgungsbehörden geholfen wird, einen umfassenden Ansatz für die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt anzunehmen. Die Vertragsparteien müssen im Einklang mit dem internen Recht die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass es geeignete Mechanismen für eine wirksame Zusammenarbeit zwischen allen einschlägigen staatlichen Stellen, einschließlich der Justiz, Staatsanwaltschaften, Strafverfolgungsbehörden, lokalen und regionalen Behörden, nichtstaatlichen Organisationen und sonstigen einschlägigen Organisationen und Stellen beim Schutz und der Unterstützung von Opfern und Zeuginnen und Zeugen aller in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallenden Formen von Gewalt gibt. Die EU ist die 38. Vertragspartei des bereits seit dem 1. Februar 2018 in Deutschland geltenden Übereinkommens.

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