Sondertribunal für Aggressionsverbrechen – EP
Die Abgeordneten des EP haben sich erneut in einer Entschließung am 19. Januar 2023 für die Einrichtung eines internationalen Sondertribunals zur Verfolgung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ausgesprochen. Dadurch würde ein klares Signal an Russland und die Welt gesendet werden.
Durch ein solches Tribunal würde ein Vakuum in der internationalen Strafjustiz geschlossen und der Zuständigkeitsbereich des IStGH ergänzt werden. Dieser kann im Fall der russischen Invasion in der Ukraine mangels Zuständigkeit keine Ermittlungen aufnehmen. Zusammensetzung und Details ließen die Abgeordneten offen, jedoch soll nicht nur gegen die Führungsriege in Russland, sondern auch gegen die Verantwortlichen in Belarus ermittelt werden. Mit der Einrichtung des Tribunals solle möglichst bald begonnen werden. Die Entschließung wurde mit 472 zu 19 Stimmen bei 33 Enthaltungen angenommen. Bereits in der Vergangenheit hatten die Abgeordneten ein solches Vorgehen gefordert.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung des EP (EN) (Januar 2023)
- Entschließung des EP (Januar 2023)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 10/2022