Trilogergebnis zum Umweltstrafrecht – EP/Rat
Am 16. November 2023 haben sich Rat und EP über neue Vorschriften zur Bekämpfung von Umweltstraftaten geeinigt. Diese enthalten auch Regelungen über strengere Sanktionen.
Besonders schwere Sanktionen drohen bei qualifizierten Straftaten. So sollen Taten, welche Todesfälle verursachen, mit bis zu 10 Jahren Haft bestraft werden. Unternehmen drohen Geldbußen von 3% oder 5% ihres jährlichen Umsatzes bzw. 24 oder 40 Millionen Euro. Neue Straftatbestände sind u. a. Umweltverschmutzung durch Schiffe, die Nutzung von Quecksilber und illegale Abschöpfung von Wasserressourcen. Der Kompromisstext enthält auch Vorschriften zum Schutz von Whistleblowern. Nun müssen einerseits der Rat, andererseits sowohl der LIBE-Ausschuss des EP als auch dessen Plenum die Regelungen billigen.
Weiterführender Link:
Pressemitteilung des EP (EN) (November 2023)