Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 22/2023

Berichtsentwurf zur DSGVO-Durchsetzungsverordnung – EP

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) hat am 17. November 2023 einen Berichtsentwurf zur von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen DSGVO-Durchsetzungsverordnung veröffentlicht. Im Bericht werden insbesondere der Schutz vertraulicher Informationen und die Schaffung weiterer Rechtsbehelfe angemahnt.

08.12.2023Newsletter

Die von der Kommission am 4. Juli 2023 vorgeschlagene Verordnung soll eine effektivere Durchsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gewährleisten, insbesondere in grenzüberschreitenden Fällen. Dafür sollen Verwaltungsverfahren vor nationalen Datenschutzbehörden teilweise angeglichen werden, sodass diese früher und effektiver zusammenarbeiten und betroffenen Parteien in allen Staaten, in denen die DSGVO Anwendung findet, schnelle und wirksame Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Im Einzelnen sollen bestimmte Verfahrensfristen, der Zeitpunkt und Umfang von Anhörungen sowie die Kooperation und der Informationsaustausch zwischen involvierten Behörden einheitlich geregelt werden. Im Übrigen werden den am Verfahren beteiligten Beschwerdeführern, Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern bestimmte Verfahrensrechte, insbesondere das Recht auf Anhörung in bestimmten Verfahrensstadien, eingeräumt.

Der unter der Federführung des deutschen Berichterstatters Sergey Lagodinsky (Grüne) erarbeitete Berichtsentwurf unterbreitet zahlreiche Änderungsvorschläge. Unter anderem soll der Schutz der Vertraulichkeit bei der Informationsübermittlung und die Gewährung des Anspruchs auf rechtliches Gehör verbessert werden. Diese Rechte sollen insbesondere in sämtlichen Verfahrenskonstellationen und für alle Verfahrensbeteiligten in gleicher Weise gewährleistet sein. Aufsichtsbehörden sollen unter bestimmten Umständen den Verfahrensgegenstand erweitern und z. B. im Zuge von Ermittlungen neu erkannte Rechtsverstöße mit einbeziehen dürfen. Wo immer sinnvoll möglich, soll zudem das nationale Verfahrensrecht weiterhin Anwendung finden. Darüber hinaus sollen Rechtsbehelfe für den Fall der Untätigkeit von Datenschutzaufsichtsbehörden geschaffen werden.

Der Berichtsentwurf war bereits am 9. November vom LIBE-Ausschuss angenommen worden, Änderungsvorschläge durch Ausschussmitglieder waren noch bis zum 6. Dezember 2023 möglich. Bis wann das EP zur Festlegung seiner Position für die Trilog-Verhandlungen mit Kommission und Rat kommt, ist noch nicht absehbar.

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