Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 22/2023

Förderung der Reparatur von Waren – EP/Rat

Sowohl das Plenum des EP als auch der Rat der EU haben ihre jeweiligen Positionen zu dem Richtlinienvorschlag über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren angenommen.

08.12.2023Newsletter

Das EP hat seine Position zu dem oben genannten Richtlinienvorschlag am 21. November 2023 angenommen. In der Gegenüberstellung zum Vorschlag der Europäischen Kommission sieht das EP die von einer Anforderung losgelöste Bereitstellung des Formulars für Reparaturinformationen auf freiwilliger Basis vor. Mit Blick auf die vorvertraglichen Informationspflichten lehnt das EP die vorgeschlagene Vermutung zugunsten der Reparaturbetriebe, dass Letztgenannte ihren entsprechenden Informationspflichten der einschlägigen EU-Rechtsakte nachkommen, soweit das Europäische Formular für Reparaturinformationen korrekt ausgefüllt ist und dem Verbraucher vorgelegt wurde, ab. In puncto Hersteller wird gefordert, dass die wirtschaftliche Entscheidungsfreiheit, die Herstellung eines Produkts einzustellen, durch die Richtlinie nicht beeinträchtigt werden darf. Im Hinblick auf die Lieferkette, so sollen auch sogenannte „Fulfilment-Dienstleister“ dem Anwendungsbereich der Richtlinie unterfallen. 

Am 23. November 2023 hat auch der Rat seine Position angenommen. Seine Änderungsvorschläge bezogen sich u. a. auf die verwendete Terminologie: Mit Blick auf die Begrifflichkeiten, so unterstrich der Rat, dass „Produzent“ und „Hersteller“ oftmals synonym verwendet werden würden und schlug die einheitliche Zugrundelegung des Herstellerbegriffs vor.

Mit der Annahme der Positionen kann im nächsten Schritt in die interinstitutionellen Verhandlungen eingestiegen werden. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch im Rahmen der laufenden Amtsperiode abgeschlossen werden.

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