Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 6/2023

Ausnahme vom Doppelverfolgungsverbot – EuGH

Der EuGH entschied mit seinem Urteil vom 23. März 2023 in der Rechtssache C-365/21, dass ein Mitgliedstaat bestimmte Straftaten vom Verbot der Doppelverfolgung ausnehmen kann. Die Regelung des § 129 StGB über die Bildung einer kriminellen Vereinigung ist rechtmäßig.

30.03.2023Newsletter

Dem EuGH zufolge ist eine Ausnahme vom Prinzip ne bis in idem aus dem Schengener Durchführungsübereinkommen möglich, wenn die dem ausländischen Urteil zugrundeliegende Tat eine gegen die Sicherheit des Staates gerichtete Straftat ist. Art. 55 I lit. b des Schengener Durchführungsübereinkommens verstößt nach Ansicht des Gerichtshofs nicht gegen Art. 50 EU-Grundrechtecharta. Der Wesensgehalt des Grundsatzes sei gewahrt, da in einem solchen Fall der nationalen Sicherheit zwangsläufig andere Ziele verfolgt würden als in dem Mitgliedstaat, wo die betroffene Person bereits verurteilt worden sei.

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