Neue Durchführungsverordnung zum DMA – KOM
Die Europäische Kommission hat am 14. April 2023 eine Durchführungsverordnung zum Gesetz für Digitale Märkte (DMA) angenommen.
An dem der Annahme des Rechtsakts vorangegangenen Konsultationsverfahren hatte sich auch die BRAK mit einer Stellungnahme beteiligt. In der Verordnung werden nun u. a. Form und Inhalt der von Unternehmen gegenüber der Kommission darzulegenden Informationen sowie Aspekte des Sanktionsverfahrens im Falle des Verstoßes gegen Vorschriften des DMA näher bestimmt.
Weiterführende Links:
- Durchführungsverordnung (April 2023)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 23/2022, 20/2022, 14/2022