Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 14/2022

Kompromiss zum Digital Markets Act gebilligt – Rat

Der Rat hat am 18. Juli 2022 nach dem EP den Trilog-Kompromiss über den Rechtsakt über digitale Märkte angenommen. Durch die neue Verordnung sollen besonders große Internetplattformanbieter davon abgehalten werden, ihre Marktmacht zu missbrauchen.

20.07.2022Newsletter

Gatekeeper müssen nun sicherstellen, dass die Abmeldung von zentralen Plattformdiensten so einfach ist wie die Anmeldung, dass grundlegende Funktionen von Sofortnachrichtendiensten interoperabel sind, sie müssen gewerblichen Nutzern Zugang zu ihren Marketing- oder Werbedienstleistungsdaten auf der Plattform geben und die Kommission über Übernahmen und Fusionen unterrichten.

Das EP hat den Text bereits förmlich angenommen, er muss nun noch im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und tritt dann sechs Monate später in Kraft. Den Digital Services Act wird der Rat voraussichtlich im September 2022 annehmen.