Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 9/2023

Vollständige Anwendbarkeit des DMA – EU

Die Regelungen des Gesetzes für Digitale Märkte (DMA) gelten seit dem 2. Mai 2023. Mit dem DMA sollen bestimmte Online-Plattformen mit großer Marktmacht, sog. Gatekeeper, weitreichend reguliert werden.

11.05.2023Newsletter

Gatekeeper bestimmen aufgrund ihrer Bedeutung und Größe potentiell autonom die Regeln der Märkte. Durch die neuen Regeln soll die Offenheit wichtiger digitaler Märkte gewährleistet und dabei der Bedeutung der Gatekeeper als kaum umgängliches Zugangstor zwischen Unternehmen und Endnutzern Rechnung getragen werden. Insbesondere soll die Festsetzung unfairer Bedingungen gegenüber Unternehmen und Endnutzern durch Gatekeeper verhindert werden.

Bis zum 3. Juli 2023 läuft eine Meldefrist für potenzielle Gatekeeper, das heißt für Unternehmen, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Danach prüft die Kommission die Unternehmen und benennt sie ggf. innerhalb von 45 Arbeitstagen als Gatekeeper. Diese haben sodann grundsätzlich weitere sechs Monate Zeit, um den Verpflichtungen des DMA nachzukommen.

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