Migrations- und Asylpaket angenommen – Rat
Der Rat der Europäischen Union hat am 14. Mai 2024 das neue Migrations- und Asylpaket angenommen. Damit wird ein einheitliches und beschleunigtes Grenzverfahren in allen Mitgliedstaaten sowie ein verpflichtender Solidaritätsmechanismus zwischen den EU-Staaten eingeführt, der für eine gerechtere Aufteilung von Zuständigkeiten sorgen soll.
Das Paket umfasst insgesamt neun Verordnungen und eine Richtlinie. Eine davon ist die Screening-Verordnung (COM(2020) 612 final), nach welcher Personen, die die Grenzübertrittskontrollen an den Außengrenzen umgehen, die nach Such- und Rettungseinsätzen ausgeschifft werden oder an einer Grenzübergangsstelle internationalen Schutz beantragen, ohne die Einreisevoraussetzungen zu erfüllen, innerhalb von wenigen Tagen einer medizinischen Erstuntersuchung und einer Sicherheitsuntersuchung unterzogen sowie anhand von Dokumenten oder biometrischen Daten identifiziert werden sollen.
Je nachdem, wie das Screening ausfällt und abhängig davon, ob sie einen Antrag auf internationalen Schutz stellen, werden sie entweder dem Rückkehrverfahren oder dem Asylverfahren zugewiesen. Im Falle des Letzteren haben sie grundsätzlich Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und -vertretung.
Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, bis die neuen Vorschriften anwendbar sind. Die Europäische Kommission wird in Kürze einen gemeinsamen Umsetzungsplan vorlegen.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung des Rates (Mai 2024)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 08/2023, 16/2022, 18/2021