Gemeinsamer Umsetzungsplan für Migrations- und Asylpaket – KOM
Die Europäische Kommission hat am 12. Juni 2024 den gemeinsamen Umsetzungsplan für das Migrations- und Asylpaket angenommen. Darin sind die wichtigsten Etappenziele festgelegt, die alle Mitgliedstaaten erreichen müssen, um die neuen Rechtsvorschriften ab Mitte 2026 anwenden zu können.
Anhand von zehn Komponenten in dem gemeinsamen Umsetzungsplan soll sichergestellt werden, dass alle nötigen Maßnahmen in den Mitgliedstaaten getroffen werden, um die einheitliche Anwendung zu ermöglichen. Gemäß der neunten Komponente sollen alle, die einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben, das Recht haben, sich im Rechtsbehelfsverfahren kostenlos von einem Anwalt unterstützen und vertreten zu lassen.
Die Mitgliedstaaten sollen nun aufbauend auf dem gemeinsamen Umsetzungsplan bis zum 12. Dezember 2024 ihre eigenen nationalen Umsetzungspläne ausarbeiten. Dabei werden sie von der Kommission und den EU-Agenturen auf operativer, technischer und finanzieller Ebene unterstützt.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung der Kommission (Juni 2024)
- Umsetzungsplan der Kommission (EN) (Juni 2024)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 07/2024, 08/2023, 16/2022, 16/2020