Konsultation zum EU-Justizbarometer 2025 – KOM
Die Europäische Kommission führt derzeit bis zum 6. Dezember 2024 eine gezielte, nichtöffentliche Konsultation zum Justizbarometer 2025 durch. Die BRAK wird sich auch in diesem Jahr wieder mit einem Beitrag beteiligen.
Das Justizbarometer gibt jährlich einen Überblick über Unabhängigkeit, Effizienz und Qualität nationaler Justizsysteme. Durch Abfrage zahlreicher Parameter soll eine Datengrundlage für die Vergleichbarkeit und die Verbesserung der Justizsysteme der Mitgliedstaaten geschaffen werden. Die Ergebnisse des Justizbarometers fließen unter anderem in den jährlichen Rechtsstaatlichkeitsbericht der Kommission, in die Ausarbeitung länderspezifischer Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters, in die Bewertung der Umsetzung nationaler Aufbau- und Resilienzpläne und in die Feststellung von Rechtsstaatlichkeitsverstößen im Rahmen der Rechtsstaatskonditionalität ein. Das Justizbarometer soll im zweiten Quartal 2025 veröffentlicht werden.
Die BRAK bringt alljährlich über den Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) Daten zur Situation von Justiz und Anwaltschaft in Deutschland in das Justizbarometer ein. Auch in diesem Jahr wird sie sich wieder beteiligen und relevante Entwicklungen in Deutschland aufzeigen. Insbesondere wird sie der Kommission detaillierte Darlegungen zur Lage der Unabhängigkeit der Anwaltschaft samt Anwaltsorganisationen und zum Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses in Deutschland übermitteln. Im zweiten Jahr in Folge wird von der Kommission auch die Berechnung der gesetzlichen Gebühren und Auslagen in einem strafrechtlichen Modellfall abgefragt, um die Vergütung von Pflichtverteidigern europaweit vergleichen zu können.
Weiterführende Links:
- Sondierung der Kommission (November 2024)
- Justizbarometer 2024 (EN) (Juni 2024)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 12/2024, 22/2023 12/2023