Erster Entwurf für einen Praxiscode GPAI – KOM
Die Europäische Kommission hat einen ersten Entwurf für ihren Verhaltenskodex für künstliche Intelligenz für allgemeine Zwecke (General Purpose AI, GPAI) veröffentlicht. Vorausgegangen war dem eine öffentliche Konsultation, an der sich auch die BRAK beteiligt hatte.
Der Verhaltenskodex wird derzeit von einer unabhängigen Expertengruppe ausgearbeitet. Er dient der Vereinfachung der Umsetzung der Regelungen über GPAI, welche im August 2025 in Kraft treten sollen. Er beinhaltet insbesondere Einzelheiten zur Transparenz und Durchsetzung urheberrechtlicher Vorschriften für die Anbieter von GPAI sowie eine Klassifizierung der systemischen Risiken, Risikobewertungsmethoden und Maßnahmen zur Risikominderung.
Die BRAK hat in ihrer Stellungnahme auf Herausforderungen und Risiken im Bereich des Urheberrechts hingewiesen. Dabei hat sie insbesondere Rechtsunsicherheiten und die Notwendigkeit, ein hohes Schutzniveau für urheberrechtlich geschützte Inhalte zu gewährleisten, herausgestellt. Insofern sei es wichtig, die maßgeblichen Anforderungen des AI-Acts klarzustellen und an das Urheberrecht anzupassen. Dazu macht die BRAK in ihrer Stellungnahme konkrete Vorschläge.
Die finale Fassung soll im Mai 2025 veröffentlicht werden.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung der Kommission (November 2024)
- Entwurf für den Verhaltenskodex der Kommission (EN) (November 2024)
- Stellungnahme der BRAK Nr. 72/2024 (September 2024)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 16/2024