Stellungnahme zu universellen KI-Modellen – BRAK
Die BRAK hat sich an einer Konsultation der Europäischen Kommission zu universell verwendbaren Modellen künstlicher Intelligenz (KI) im Rahmen des KI-Gesetzes (AI Act) beteiligt. Dabei hat die BRAK auf Herausforderungen und Risiken im Bereich des Urheberrechts hingewiesen.
Die neuen Anforderungen des AI Acts zur Wahrung der Vorschriften des Urheberrechtsschutzes brächten unter anderem Rechtsunsicherheit mit sich. Der Erhalt eines hohen Schutzniveaus für urheberrechtlich geschützte Inhalte sei indes entscheidend um die Innovations- und Investitionsbereitschaft zu erhalten und zu fördern. Insofern sei es wichtig, die maßgeblichen Anforderungen des AI Acts klarzustellen und an das Urheberrecht anzupassen. Dazu macht die BRAK in ihrer Stellungnahme konkrete Vorschläge.
Mit dem AI Act sollen die Entwicklung und Förderung sicherer und vertrauenswürdiger KI-Systeme in der EU bei gleichzeitiger Wahrung der Grundrechte gefördert werden. Hintergrund der Konsultation ist die Erarbeitung eines Verhaltenskodexes für Anbieter von KI-Modellen durch das neu geschaffene KI-Büro der Kommission. Der Verhaltenskodex soll die Vorgaben des AI Acts als Durchführungsrechtsakt konkretisieren und voraussichtlich im April 2025 fertiggestellt werden.
Weiterführende Links:
- Stellungnahme der BRAK-Nr. 72/2024 (EN) (September 2024)
- Informationen zur Konsultation (EN) (Juli 2024)
- Siehe auch Nachrichten aus Brüssel 15/2024, 14/2024, 12/2024