Konsultation zum Rechtsstaatlichkeitsbericht 2025 – KOM
Die Europäische Kommission hat am 29. November 2024 eine Konsultation zum Rechtsstaatlichkeitsbericht 2025 eröffnet. Damit sollen gezielt Interessenträger, darunter auch die Anwaltschaft, zu Fragen der Rechtsstaatlichkeit Stellung nehmen.
In ihrem jährlich erscheinenden Rechtsstaatlichkeitsbericht fasst die Kommission nach Einbindung unterschiedlicher Interessenträger und Institutionen Entwicklungen in den Bereichen Justizsysteme, Antikorruptionsrahmen, Medienpluralismus und institutionelle Fragen in Bezug auf die Gewaltenteilung der Mitgliedstaaten zusammen. Neben einer Mitteilung über die Gesamtlage in der Union und Kapitel über alle Mitgliedstaaten sind spezifische Empfehlungen für jeden einzelnen Staat vorgesehen. Seit dem Bericht 2023 wird auch die Umsetzung der Empfehlungen aus dem vorhergehenden Jahr bewertet. Seit dem Bericht 2024 enthält der Rechtsstaatlichkeitsbericht auch erstmals Länderkapitel zu vier EU-Beitrittskandidaten, nämlich Nordmazedonien, Montenegro, Albanien und Serbien.
Eine Teilnahme an der Konsultation ist noch bis zum 24. Januar 2025 möglich. Auch die BRAK wird sich, wie schon in den Vorjahren, beteiligen und sich auch mit europäischen Partnerorganisationen im Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) gemeinsam an die Kommission wenden. Die Kommission wird bei der Ausarbeitung des Rechtsstaatlichkeitsberichts die Beiträge zur Konsultation und die für Anfang 2025 geplanten Länderbesuche, die auch wieder Gespräche mit der BRAK beinhalten, berücksichtigen. Der Rechtsstaatlichkeitsbericht erscheint voraussichtlich im Sommer 2025.
Weiterführende Links:
- Konsultation der Kommission (EN) (November 2024)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 01/2024, 21/2023, 13/2023