CSAM-Übergangsverordnung verlängern – KOM
Die Europäische Kommission hat am 1. Dezember 2023 vorgeschlagen, die Übergangsverordnung gegen sexuellen Kindesmissbrauch im Internet zu verlängern. Zahlreiche Interessenträger hatten sich kritisch zur Verordnung geäußert.
Die Regelung läuft am 3. August 2024 ab, die Kommission hat im Mai einen Vorschlag für eine Dauerlösung vorgelegt, welche ebenfalls scharf kritisiert wurde, eine Einigung darüber ist noch nicht absehbar. Die in beiden Texten vorgesehene freiwillige (Übergangsverordnung) bzw. verpflichtende (neuer Vorschlag) Durchsuchung von Online-Inhalten begegnet ernsten rechtsstaatlichen Bedenken, auch die anwaltliche Verschwiegenheit ist davon bedroht.
Das EP hatte sich zu diesem neuen Vorschlag in den vergangenen Wochen darauf verständigt, statt anlassloser Massenüberwachung privater Kommunikation nur eine gezielte Überwachung konkret verdächtiger Personen auf richterliche Anordnung zuzulassen. Es soll auch keine Durchsuchung verschlüsselter Kommunikation geben.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung der Kommission (Dezember 2023)
- Stellungnahme der BRAK zur Übergangsverordnung Nr. 65/2020 (November 2020)
- Stellungnahme der BRAK zum Vorschlag der Kommission Nr. 22/2023 (Mai 2023)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 19/2023, 10/2023, 15/2022, 09/2022