Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 22/2023

CSAM-Übergangsverordnung verlängern – KOM

Die Europäische Kommission hat am 1. Dezember 2023 vorgeschlagen, die Übergangsverordnung gegen sexuellen Kindesmissbrauch im Internet zu verlängern. Zahlreiche Interessenträger hatten sich kritisch zur Verordnung geäußert.

08.12.2023Newsletter

Die Regelung läuft am 3. August 2024 ab, die Kommission hat im Mai einen Vorschlag für eine Dauerlösung vorgelegt, welche ebenfalls scharf kritisiert wurde, eine Einigung darüber ist noch nicht absehbar. Die in beiden Texten vorgesehene freiwillige (Übergangsverordnung) bzw. verpflichtende (neuer Vorschlag) Durchsuchung von Online-Inhalten begegnet ernsten rechtsstaatlichen Bedenken, auch die anwaltliche Verschwiegenheit ist davon bedroht.

Das EP hatte sich zu diesem neuen Vorschlag in den vergangenen Wochen darauf verständigt, statt anlassloser Massenüberwachung privater Kommunikation nur eine gezielte Überwachung konkret verdächtiger Personen auf richterliche Anordnung zuzulassen. Es soll auch keine Durchsuchung verschlüsselter Kommunikation geben.

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