BRAK sieht deutsche Umsetzungspläne für E-Evidence-Paket kritisch
Das E-Evidence-Paket der EU regelt den grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln und setzt sich aus einer Richtlinie sowie einer Verordnung zusammen, die in deutsches Recht implementiert werden müssen. Zu dem Referentenentwurf für die Implementierung äußerte sich die BRAK kritisch.
Sie kritisiert in ihrer Stellungnahme, dass wie bereits im ersten Referentenentwurf aus dem vergangenen Jahr, welcher dem Diskontinuitätsgrundsatz zum Opfer gefallen war, der europarechtlich zulässige und zum Antragsrecht der Verteidigung notwendige Umsetzungsspielraum nicht genutzt wurde, um einige notwendige Anpassungen vorzunehmen. Die BRAK bemängelt zudem die von der Herbst-Justizministerkonferenz 2024 geforderte Einschränkung der Rechtsbehelfe. Demnach soll auf eine nachträgliche Überprüfung von Ermessensentscheidungen der Vollstreckungsbehörde im Hinblick auf die (Nicht-)Geltendmachung von unionsrechtlichen Ablehnungsgründen nach Art. 12 E-Evidence-Verordnung verzichtet werden. Sie sieht hierin die Gefährdung fundamentaler Unionsgrundrechte, wie dem Recht auf Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Mandanten und Berufsgeheimnisträgern, und die Förderung von Rechtsunsicherheit.
Weiterführende Links:
- Stellungnahme der BRAK Nr. 29/2025 (Juli 2025)
- Referentenentwurf (Juli 2025)
- Stellungnahme der BRAK Nr. 88/2024 (Dezember 2024)
- E-Evidence-Verordnung (Juli 2023)
- E-Evidence-Richtlinie (Juli 2023)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 2/2025, 22/2024
Erstveröffentlichung am 11.09.2025