Neuer Formulierungsvorschlag zur CSAM-Verordnung – Rat
Die BRAK beanstandet in einem Präsidentenschreiben an das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) die von der dänischen Ratspräsidentschaft vorgeschlagene Formulierung für die Verordnung zur Verhütung und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (CSAM-Verordnung).
Die dänische Ratspräsidentschaft hat Anfang Juli ihren neuen Formulierungsvorschlag vorgelegt. Dieser umfasst Vorschriften zur Durchleuchtung von Kommunikationsinhalten vor der Verschlüsselung (Client-Side-Scanning) sowie eine Pflicht zur Erkennung einschlägiger Inhalte. Die BRAK kritisiert den Bruch des Mandatsgeheimnisschutzes sowie weitreichende Grundrechtseingriffe aufgrund des weiten Anwendungsbereichs, der niedrigen Anordnungsschwellen sowie langen Speicherfristen durch den neuen Formulierungsvorschlag der CSAM-Verordnung. Prozessuale Vorgaben, wie zwingende Einwilligungen, geben nur scheinbar Absicherungen. Sie plädiert daher in ihrem Schreiben an das BMI und das BMJV dafür, den Formulierungsvorschlag abzulehnen. Sie regt an, stattdessen Vorschriften zu erlassen, die sich auf gezielte, richterlich angeordnete Einzelmaßnahmen beschränken, die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und die Vertraulichkeit der Kommunikation aufrecht zu erhalten sowie das Mandatsgeheimnis zu achten. Mindestens eine Gleichstellung anwaltlicher Nutzerkonten mit staatlichen Konten, die von Erkennungsanordnungen ausgenommen werden sollen, sei jedenfalls erforderlich.
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