Stellungnahme zur Überarbeitung von Verfahrensvorschriften im EU-Kartellrecht – BRAK
Die BRAK hat sich mit einer Stellungnahme an einer öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Verordnung 1/2003 und Durchführungsverordnung 773/2004 beteiligt. Die Kommission beabsichtigt insbesondere, mit der Überarbeitung eine wirksame und einheitliche Anwendung der Art. 101 und 102 AEUV zu gewährleisten.
Die BRAK spricht sich in ihrer Stellungnahme insbesondere für eine klare Definition der Befugnisse der Wettbewerbsbehörden und der Kommission aus. Dies sei erforderlich, damit Betroffene erkennen könnten, ob Befugnisse überschritten worden sind. Verteidigungsrechte dürften zudem nicht durch die Einstufung von Befragungen der Kommission zur Informationsgewinnung als „informell“ dazu führen, dass Dokumentations- und Aktenpflichten umgangen werden. Sie weist darauf hin, dass insbesondere der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gewahrt werden müsse.
Weiterführende Links:
- Stellungnahme der BRAK Nr. 46 (EN) (September 2025)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 14/2025, 13/2022