Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 14/2025

Konsultation zu Verfahrensvorschriften im EU-Kartellrecht – KOM

Die Europäische Kommission führt derzeit eine öffentliche Konsultation zu einer Überarbeitung der Verordnung 1/2003 und der zugehörigen Durchführungsverordnung 773/2004, die eine wirksame und einheitliche Anwendung der Art. 101 und 102 AEUV gewährleisten sollen, durch. Beiträge im Rahmen der Konsultation sollen in einen voraussichtlich im Q3 2026 veröffentlichten Folgenabschätzungsbericht einfließen.

18.07.2025Newsletter

Die Konsultation richtet sich u. a. an Anwaltskanzleien und Verbände mit Expertise im Bereich des EU-Kartellrechts. Sie soll eine Überarbeitung der genannten Verfahrensvorschriften vorbereiten und insbesondere den Erfordernissen einer im September 2024 veröffentlichten Kommissionsbewertung der Vorschriften Rechnung tragen. Unter anderem sollen die Durchsetzung des EU-Wettbewerbsrechts verbessert und, angesichts zunehmend strengerer innerstaatlicher Vorschriften, die Integrität des Binnenmarktes gewahrt werden. Dazu werden von der Kommission zahlreiche Optionen zur Überarbeitung der geltenden Vorschriften dargelegt.

Die BRAK hatte bereits im Jahr 2022 zu den Vorschriften im Rahmen einer früheren Konsultation der Kommission Stellung genommen. Eine Teilnahme an der aktuell laufenden Konsultation ist noch bis zum 2. Oktober 2025 möglich.

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