Konvention

Konvention zum Schutz der Anwaltschaft von weiteren Staaten unterzeichnet – Europarat

In den letzten Tagen haben mit Kroatien, Rumänien und Lettland drei weitere Staaten die neue Konvention des Europarats zum Schutz der anwaltlichen Berufsausübung unterzeichnet. Die insgesamt 21 Unterzeichnerstaaten senden damit ein starkes Signal für den Schutz des Rechtsstaats und die Gewährleistung des Zugangs zum Recht für jedermann.

24.10.2025Europa

Die neue Konvention soll insbesondere die Unabhängigkeit der Anwaltschaft samt der anwaltlichen Selbstverwaltung garantieren sowie Schutz gegen Angriffe mit Bezug zur Berufsausübung gewährleisten. Dazu werden völkerrechtlich verbindliche Mindeststandards festgelegt. Die Möglichkeit zur Unterzeichnung der Konvention wurde vom Europarat am 13. Mai 2025 eröffnet. Am 13. und 14. Mai 2025 zeichneten daraufhin in Luxemburg 17 Staaten, u. a. Frankreich, Italien, Großbritannien und Polen. Als jüngste Unterzeichner kamen nun Bulgarien (3. Juli 2025), Kroatien (14. Oktober 2025), Rumänien (21. Oktober 2025) und Lettland (23. Oktober 2025) hinzu. Auch Deutschland will der Konvention grundsätzlich beitreten, es gibt aber derzeit noch keinen konkreten Zeichnungstermin. Die Konvention wird etwas mehr als drei Monate nach der achten Ratifizierung – dabei durch mindestens sechs Staaten des Europarats – in Kraft treten.

Die BRAK engagiert sich gemeinsam mit ihren europäischen Partnern seit Jahren intensiv für die Konvention. Sie setzt sich weiterhin mit Nachdruck dafür ein, dass die Konvention Bekanntheit erlangt und von der EU und möglichst vielen Staaten, insbesondere auch von Deutschland, zeitnah unterzeichnet, ordnungsgemäß ratifiziert und durchgesetzt wird. Auch der von den Kollegen vom Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) jährlich ausgerichtete Tag der Europäischen Anwaltschaft wird in diesem Jahr, am 25. Oktober 2025, der neuen Konvention gewidmet.

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