Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 14/2025

Rechtsstaatlichkeitsbericht 2025 veröffentlicht – KOM

Die Europäische Kommission hat am 8. Juli 2025 den sechsten Rechtsstaatlichkeitsbericht veröffentlicht. Dabei wird auch die Anwaltschaft samt den Rechtsanwaltskammern als tragende Säule des Rechtsstaats gewürdigt.

18.07.2025Newsletter

In ihrem jährlich erscheinenden, nicht bindenden Rechtsstaatlichkeitsbericht fasst die Kommission nach Einbindung unterschiedlicher Interessenträger und Institutionen Entwicklungen in den Bereichen Justizsysteme, Antikorruptionsrahmen, Medienpluralismus und institutionelle Fragen in Bezug auf die Gewaltenteilung zusammen. Erstmals legt der diesjährige Bericht ein besonderes Augenmerk auf die Verknüpfung zwischen Rechtsstaatlichkeit und einem funktionierenden, wettbewerbsfähigen Binnenmarkt. Entsprechend der von Kommissionspräsidentin von der Leyen im vergangenen Jahr ausgegebenen politischen Leitlinien soll die Erfüllung der Empfehlungen des Rechtsstaatlichkeitsberichts zudem zunehmend bei der Vergabe von EU-Fördermitteln Berücksichtigung finden.

Die BRAK hat sich auch in diesem Jahr an der Konsultation der Kommission für den jährlichen Bericht über die Lage der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten mit einer Stellungnahme Nr. 1/2025 beteiligt und hat an einer gemeinsamen europäischen Stellungnahme im Rahmen des Rats der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) mitgearbeitet. Zudem hat sie bei einem Treffen mit der Kommission den BRAK-Beitrag ergänzend erläutert und dabei insbesondere das System der anwaltlichen Selbstverwaltung, aktuelle rechtspolitische Entwicklungen und die Anwaltschaft betreffende Gesetzgebungsverfahren unter rechtsstaatlichen Aspekten thematisiert. Die Beiträge und Ausführungen der BRAK werden von der Kommission im Länderkapitel zu Deutschland an verschiedenen Stellen zitiert, beispielsweise im Hinblick auf die nötige Erhöhung der Resilienz des Rechtsstaats, die Digitalisierung der Justiz oder die Notwendigkeit der Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung.

Die Empfehlungen der Kommission an Deutschland ähneln den Vorjahresempfehlungen. Insbesondere wird Deutschland aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um unter Berücksichtigung der europäischen Standards für Ressourcen im Justizsystem die Ressourcen der Justiz aufzustocken. Erfreulich ist, dass die Kommission sich im länderübergreifenden Teil des Berichts auch der Anwaltschaft und den Rechtsanwaltskammern als zentralem Teil des Rechtsstaats widmet. Dabei wird auch auf die neue Konvention des Europarats zum Schutz des Rechtsanwaltsberufs verwiesen und die fundamentale Bedeutung der Anwaltschaft für die demokratische Gesellschaft hervorgehoben.

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